KV Handel Arbeiter/ Beschäftigung am 08.12.

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    Beiträge
  • #64991
    sebastian86
    Mitglied

    Hallo!

    Wir möchten am 08.12. unsere Tischler zur Möbelmontage zu den Kunden fahren lassen.
    Leider bin ich mir nicht ganz sicher ob das lt. KV in Ordnung geht.
    Die Formulierungen im KV sind dazu ein bisschen zu allgemein um es sicher sagen zu können!

    Kann mir da jemand helfen!

    Vielen Dank!

    LG
    Sebastian

    #72177
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Sebastian!

    Da gebe ich dir absolut recht – sehr „wage“ Formulierung im KV.

    Die Tätigkeit könnte aber eventuell in Punkt 2.1.c (im Abschnitt X) reinfallen:
    c) sonstige Tätigkeiten, die der Arbeitgeber im Zusammenhang mit den vorstehenden Tätigkeiten verlangt.

    Daher würde ich es mal so formulieren:
    Wenn der AN nichts dagegen hat, am 8. Dezember zu arbeiten, würde ich mich höchstwahrscheinlich „drübertrauen“.

    Gibt es eventuell jemanden im Forum, der solch einen Fall schon mal hatte?

    LG

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