Martin

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  • als Antwort auf: Zeitausgleich #66489
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe(r) RN!

    Die Frage läßt sich nur mit mehr Hintergrundinformation beantworten.
    Denn ob für laufend erbrachte Mehrstunden ein Zuschlag auszuzahlen ist, sagt Dir der Kollektivvertrag.
    Wenn der Kollektivvertrag nichts bei Beendigung des Dienstverhältnisses vorschreibt, greift das Arbeitszeitgesetz welches für die Abgeltung von Zeitguthaben BEI BEENDIGUNG des DV folgenden Paragraphen bereit hält: § 19e (2) : “ Für Guthaben an Normalarbeitszeit gebührt ein Zuschlag von 50 %. Die gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt. Der Kollektivvertrag kann Abweichendes regeln.“
    Also wieder ein Verweis auf den Kollektvivvertrag.

    Das komplette Arbeitszeitgesetz kannst Du unter „Rechtsquellen“ hier auf der Homepage lesen.

    Alles (un)klar?
    Martin

    als Antwort auf: Lohnkontenverordnung 2006 #66479
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Veronika!

    Du hast vollkommen Recht. Die jeweilige Gemeinde und der Bezugszeitraum sind am Lohnkonto zu erfassen wenn der Arbeitgeber Betriebsstätten in mehreren Gemeinden hat.
    Denn wenn einmal ein Prüfer kommt, kann er dann die KommSt vom Lohnkonto ablesen und den Gemeinden zuordnen.
    Weitere Informationen zum Kommunalsteuergesetz findest Du beim BMF unter:
    https://www.bmf.gv.at/Steuer/WeitereSteuern/Kommunalsteuer/_start.htm

    Grüsse

    Martin

    als Antwort auf: Verstoss gegen die Krankenmeldung im Kündigungsmonat #66471
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo luciflo!

    Zeit ist Geld. Nimm Dir den Rat von Ulrike zu Herzen.
    Denn auch in Zeiten ohne Entgelt entsteht Urlaubsanspruch.
    Vielleicht ist auch eine Entlassung möglich, welche in manchen Arbeiter-KV´s den Anspruch auf Sonderzahlung vernichtet.

    Grüsse Martin

    P.S. Wann endet denn das Dienstverhältnis?

    als Antwort auf: Widerruf der Kündigung #66470
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Sandra!

    “ Die ausgesprochene Kündigung kann einseitig (also ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners) nur UNVERZÜGLICH nach ihrem Ausspruch zurückgezogen werden.“
    (Arb 8.904)

    Welchen Zeitraum das Wort unverzüglich umfasst, wird nicht beschrieben.
    Ähnlich ist es auch bei Entlassungen, welche nur unverzüglich widerrufen werden kann.
    D.h. wenn im Zuge eines Streitgespräch die Entlassung sofort wieder zurückgenommen wird. Also sehr zeitnah. (Eine Minutenfrage!)

    Grüße Martin

    als Antwort auf: Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube #66462
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Romana!

    Eine Urlaubsrückstellung ist so ähnlich wie eine Urlaubsersatzleistung zum Stichtag für alle Mitarbeiter.
    D.h. der Wert der Urlaubsersatzleistung laufend, UEL Sonderzahlung und die Lohnnebenkosten dazu. Einmal kräftig rechnen, fertig!

    Viele LV Programme geben Dir die Daten schon vor.
    Aufpassen musst Du bei den Urlaubstagen ob diese zum Stichtag (Bilanz) schon aliquotiert sind und bei Teilzeitkräften. (z.B. 3 Tage Woche).
    Wenn Stichtag 31.12. und Urlaubsjahr = Kalenderjahr brauchst Du nichts aliquotieren.
    Die Lohnnebenkosten nimmst Du auch vom Stichtag.

    Grüsse
    Martin

    als Antwort auf: Verstoss gegen die Krankenmeldung im Kündigungsmonat #66460
    Martin
    Teilnehmer

    Hier bei PV-Info in der Rubrik Arbeitsbehelfe / Starpaket an Arbeitsbehelfen gibt es folgendes Schreiben als Download:

    Antrag auf Sonderkontrolle bei zweifelhaftem Krankenstand

    Damit könnte der Dienstgeber den Krankenstad des vermeintlichen Simulanten durch die Krankenkasse prüfen lassen. 😈

    Grüsse

    Martin

    als Antwort auf: Betriebsurlaub #66458
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Uschi!

    Laß Deiner Kreativität freien Lauf:
    Wenn der Dienstgeber die Urlaubsansuchen des Dienstnehmers ablehnt, dauert es recht lange bis der Dienstnehmer sich Urlaub erzwingen kann.
    Mit dieser „Rute im Fenster“ sollte es zu einer Einigung kommen.

    Was hältst Du von folgender Variante:
    Der Dienstgeber kündigt den Dienstnehmer und macht eine Wiedereinstellungsvereinbarung bzw. Wiedereinstellungszusage.
    Aufpassen im Falle von Abfertigung „alt“, AMS, Malus.
    Weiters solltest Du bei einer Kündigung auch sicher sein, daß Dein Dienstnehmer nachher wieder kommt. (Siehe auch Saisonarbeiter)

    Grüße

    Martin

    P.S. Im KV für Angestellte bei Ärzten und Labors gibt es € 75,- monatlich Gefahrenzulage LSt frei, SV-pflichtig für Vollzeitkräfte bei Kontakt mit Blut, Sekret, Speichel etc.
    Bei Röntgenärzten noch höher. 💡

    als Antwort auf: Rechnungen zu Bewirtungen #66445
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe nasdi!

    1. Wenn Du allein unterwegs bist, und Dein Essen selber bezahlst, sehe ich keinen Grund hierfür eine Rechnung vorzuweisen um das volle Taggeld erhalten.
    (Du könntest ja auch Deine Wurstsemmeln von zu Hause mitnehmen und deshalb keine Rechnung haben)

    2. Wenn Du mit Kunden essen gehst, sollten auf der Rechnung die Namen der bewirteten Personen stehen. Das bedeutet das unter Umständen auch Dein Name mit den Kunden auf der Rechnung aufscheint.
    Eine Extra-Rechnung für Deine Mahlzeit ist zwar hilfreich, aber nicht 100% beweiskräftig. Denn Du könntest ja mit Deinen Kunden essen gewesen sein und nur die Kunden bewirtet haben, weil Du selbst nur ein Mineralwasser getrunken hast.
    Das soll Dich aber nicht dazu animieren, Deine Konsumation bei Deinen Geschäftspartnern zu verstecken.

    Bis jetzt war noch kein Finanzamtprüfer so kleinlich und wollte wissen, wer den Capppucino und wer das Wasser getrunken hat. 😆

    Grüsse
    Martin

    als Antwort auf: Auslandsdienstreise Niemandsland #66442
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Petra!

    Da das Taggeld für beide Staaten € 31,- beträgt steht nichts dagegen diesen Satz anzuwenden.
    Wichtig nur, dass die Dienstreise auseichend dokumentiert ist, damit keine Schwierigkeiten bei einer Prüfung hinsichtlich der Zeiten aufkommen.

    LG
    Martin

    als Antwort auf: Abrechnung Kilometergeld und Pendlerpauschale #66441
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe(r) bibs!

    Ich nehme an, Du meinst ein Pendlerpauschale vom Wohnort zur Filiale nach Niederösterreich.
    Wenn der Dienstort weiter in Wien bleibt und der Dienstnehmert KM-Geld für Fahrten zwischen seinem Wohnsitz und der Filiale erhält, kann er nicht noch zusätzlich eine Pendlerpauschale in Anspruch nehmen.

    Anders wenn die Filiale zum neuen Dienstort wird, dann nur PP und keine KM-Gelder.
    Siehe auch https://www.bmf.gv.at/Steuer/RichtlinienSteuerrecht/Lohnsteuerrichtlinien_2002.pdf
    zu Werbungskosten, Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte

    Grüsse
    Martin

    als Antwort auf: Ausbildungskosten #66440
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Gabriele!

    Was hältst Du von folgendem:
    Du vereinbarst schriftlich eine Rückzahlungsklausel der Ausbildungskosten mit dem Dienstnehmer in Höhe der an den alten DG bezahlten Summe. Somit wahrscheinlich kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis.
    Ich glaube, dass sich der Vorteil gleichzeitig mit der „Schuld“ an den neuen Dienstgeber aufwiegt. Der Zufluß findet erst bei Nichtigkeit der Rückzahlungsverpflichtung statt. Ähnlich wie bei Abfertigung-Alt wenn ein Dienstnehmer beim alten DG kündigt und beim neuen die Abfertigungsjahre angerechnet bekommt, wird die Abfertigung nicht mit entstehen der Schuld, sonder erst bei Zufluß besteuert.

    Ähnliche Transferzahlungen (für „Ausbildungskosten“ und Wertsteigerung) gibt es bei Top-Sportlern.
    In weiterer Folge stellt sich die Frage, analog zu den Fußballern, inwiefern dies nicht einer EU Richtlinie widerspricht.
    Ein Sportler hat geklagt, dass dies dem freien Dienstleistungsverkehr wiederspricht und er an den „alten“ Verein gebunden ist. Wie das ausgegangen ist, weiß ich nicht. Und die Auslösesumme stand in keinem Verhältnis zum Gehalt bzw. belegbaren Ausbildungskosten (oder bekommt ein Fußballer Lohn ???).

    Liebe Grüsse
    Martin

    als Antwort auf: längere Auslandsdienstreise #66435
    Martin
    Teilnehmer

    Wenn der Dienstnehmer im Rahmen der Dienstreise auch am arbeitsfreien Wochenende im Ausland verbleibt, steht ihm weiter das Tag- und Nachtgeld zu. Gleiches gilt auch für die arbeitsfreien Mittagspausen bei Dienstreisen.

    Den IT-KV findest Du unter: http://www.ubitsalzburg.at/dokumente/214.pdf
    § 10 1.c regelt den Beginn und das Ende der Dienstreise.

    Grüsse
    Martin

    als Antwort auf: Forum 2006 #66434
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe pv-red!

    Bin begeistert vom neuen Auftritt. Die Gliederung und Kontakte sind super.
    Sehr hohe Benutzerfreundlichkeit.
    Meinen DLS-Beitrag werde ich erst ab Mitte Jänner beantworten wenn meine Kontaktpartner vom Urlaub zurück sind.

    Guten Rutsch ins neue Jahr

    Matin

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