Verstoss gegen die Krankenmeldung im Kündigungsmonat

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  • #62474
    luciflo
    Teilnehmer

    vielleicht hat ja jemand einen Tipp für mich?

    Sachlage:
    ein DN, der im kündigungsmonat nach konsumiertem Urlaub, einen tag arbeiten kommt und am nächsten dem DG eine sms schickt und einen arzttermin ankündigt und sich danach nicht mehr meldet.

    FRAGE:
    muss bzw. wie oft muss der DG (mündlich oder schriftlich? ) den DN anrufen bzw. ihn auffordern, eine Krankenmeldung nachzubringen, bis der DN seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung verliert. darf man ihm einfach so diese unentschuldigten Tage bei der Endabrechnung abziehen?

    wenn der DN erst in der 2. Woche einen Krankenbestätigung nachbringt, hat das für ihn konsequenzen?

    Bin jetzt schon für jede Antwort dankbar!!

    #66454
    Elisabeth
    Teilnehmer

    Hallo!

    Wenn der DN bereits gekündigt ist, kann man mal zwingend annehmen, dass sein Zugehörigkeitsgefühl zur Firmengemeinschaft nicht mehr wirklich gegeben ist.

    Sie können davon ausgehen, dass – wenn der DN zum Arzt gegangen ist – sich der DN krank gemeldet hat.

    Um jede Menge Ärger zu sparen würde ich mal bei der GKK anrufen, die müßten wahrscheinlich schon vom Arzt die Krankmeldung bekommen haben.

    Dass das Verhalten des bereits gekündigten DN nicht in Ordnung ist, ist klar, aber man bewegt sich als DG immer auf Glatteis, wenn man den DN zB wg. unentschuldigtem Fernbleiben bei der GKK abmeldet.
    Er wird die Krankmeldung nachbringen, eine fadenscheinige Ausrede vorbringen, usw.

    LG Elisabeth

    #66460
    Martin
    Teilnehmer

    Hier bei PV-Info in der Rubrik Arbeitsbehelfe / Starpaket an Arbeitsbehelfen gibt es folgendes Schreiben als Download:

    Antrag auf Sonderkontrolle bei zweifelhaftem Krankenstand

    Damit könnte der Dienstgeber den Krankenstad des vermeintlichen Simulanten durch die Krankenkasse prüfen lassen. 😈

    Grüsse

    Martin

    #66466
    luciflo
    Teilnehmer

    bei der Krankenkasse habe ich schon nachgefragt – sie haben noch keine krankenmeldung erhalten – mittwoch werden es 2 wochen.

    der DN ist unerreichbar.

    erhält der DN für die 3 wochen einfach kein entgelt (sollte sie sich weiterhin nicht melden bzw. keine krankenbestätigung bringen) ODER darf ich sie im kündigungsmonat mit „ungerechtfertigen Austritt“ abmelden (MUSS ICH IHR DAFÜR NOCH EINE FRIST SETZEN?

    DANKE!!!

    #66469
    ulrike
    Mitglied

    Hallo!

    Einfach Abmeldung vorzeitiger Austritt wäre ein großes Risiko.
    Man hätte den DN anschreiben können, seine Arbeit sofort aufzunehmen während der Kündigungsfrist oder den Hinderungsgrund bekannzugeben. Sollte keine Mitteilung bis zum ………….. (ca. 3-4 Tage) einlangen wäre eine fristlose Entlassung.

    Eine Auffordung zur Vorlage der Krankmeldung sollte am Besten auch im Dienstvertrag stehen und es muß außerdem einmal dazu aufgefordert werden. Wenn dann noch keine Krankmeldung folgt, dann kann man die Tage der Säumnis kürzen.

    Liebe Grüße
    Ulrike

    #66471
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo luciflo!

    Zeit ist Geld. Nimm Dir den Rat von Ulrike zu Herzen.
    Denn auch in Zeiten ohne Entgelt entsteht Urlaubsanspruch.
    Vielleicht ist auch eine Entlassung möglich, welche in manchen Arbeiter-KV´s den Anspruch auf Sonderzahlung vernichtet.

    Grüsse Martin

    P.S. Wann endet denn das Dienstverhältnis?

    #66491
    luciflo
    Teilnehmer

    das dv endet zum 31.01.06. nachdem sie sich noch immer nicht gemeldet hat, wird es eine entlassung.

    sicher bin ich mir nicht, ob ich eine entlassung zurückdatieren darf. meine vorgesetzte will es aber unbedingt.

    man lernt in der pv ständig dazu!

    danke
    lucie

    #66503
    Martin
    Teilnehmer

    Eine Entlassung muß unverzüglich nach Kenntnisnahme des Entlassungsgrundes ausgeprochen werden.
    2-3 Wochen rückdatieren geht nicht. Das Entgelt kannst Du aber wegen des
    unentschuldigten Fernbleiben von der Arbeit kürzen.
    Weiters muß die Entlassung dem Dienstnehmer auch zugegangen sein.
    D.h. wenn Du die Entlassung per Post (eingeschrieben!) schickst, gilt die
    Entlassung erst ab Zustellung, bzw. wenn der DN sie sich von der Post
    abholen kann.
    Wenn Du dem Dienstnehmer eine Aufforderung zur Krankmeldung geschickt
    hast, welche er bis jetzt noch nicht beantwortet hat, würde ich im Zweifel einen ungerechtfertigten vorzeitigen Austritt abrechnen.

    Mach auf jedenfall noch einmal eine tel. Anfrage bei der KRankekasse, ob mittlerweile eine Meldung vorliegt.

    Denn wenn ein DN keine Krankenstandsbestätigung vorlegen kann, wäre eine Entlassung als gerechtfertigt anzusehen.
    Solltest Du bei den ersten Schritten (Aufforderung zur Krankmeldung, Mahnung, Ausspruch der Entlassung) einen Fehler gemacht haben, könnte der DN maximal eine Kündigungsentschädigung bis zum Ende des Monats einfordern.
    Grüsse
    Martin

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