Auf Grund der Lohnkontenverordnung muß am Lohnkonto u. a. auch díe Betriebsstätte, der Zeitraum in dem der Arbeitnehmer bei dieser Betriebsstätte tätig ist, und die erhebungsberechtigte Gemeinde angeführt sein.
Wie ist es nun, wenn ein Arbeitnehmer z.B. innerhalb eines Jahres in verschiedenen Betriebsstätten eingesetzt wird, und mehrere Gemeinden zur Einhebung der Kommunalsteuer berechtigt sind.
Z.B. vom Jänner bis März – Betriebsstätte 1 – Gemeinde 1,
vom April bis Dezember – Betriebsstätte 2 – Gemeinde 2.
Sind nun beide Gemeinden mit dem jeweiligen Zeitraum am Lohnkonto anzuführen, oder genügt es, wenn der letzte Zeitraum und die letzte Gemeinde angeführt wird. Ich hätte dazu gerne eure Meinung gehört, habe diesbezüglich mit dem Systemberater Differenzen.
Vielen Dank im voraus.
Veronika