Lohnkontenverordnung 2006

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  • #62487
    Veronika
    Mitglied

    Auf Grund der Lohnkontenverordnung muß am Lohnkonto u. a. auch díe Betriebsstätte, der Zeitraum in dem der Arbeitnehmer bei dieser Betriebsstätte tätig ist, und die erhebungsberechtigte Gemeinde angeführt sein.
    Wie ist es nun, wenn ein Arbeitnehmer z.B. innerhalb eines Jahres in verschiedenen Betriebsstätten eingesetzt wird, und mehrere Gemeinden zur Einhebung der Kommunalsteuer berechtigt sind.

    Z.B. vom Jänner bis März – Betriebsstätte 1 – Gemeinde 1,
    vom April bis Dezember – Betriebsstätte 2 – Gemeinde 2.

    Sind nun beide Gemeinden mit dem jeweiligen Zeitraum am Lohnkonto anzuführen, oder genügt es, wenn der letzte Zeitraum und die letzte Gemeinde angeführt wird. Ich hätte dazu gerne eure Meinung gehört, habe diesbezüglich mit dem Systemberater Differenzen.
    Vielen Dank im voraus.
    Veronika

    #66479
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Veronika!

    Du hast vollkommen Recht. Die jeweilige Gemeinde und der Bezugszeitraum sind am Lohnkonto zu erfassen wenn der Arbeitgeber Betriebsstätten in mehreren Gemeinden hat.
    Denn wenn einmal ein Prüfer kommt, kann er dann die KommSt vom Lohnkonto ablesen und den Gemeinden zuordnen.
    Weitere Informationen zum Kommunalsteuergesetz findest Du beim BMF unter:
    https://www.bmf.gv.at/Steuer/WeitereSteuern/Kommunalsteuer/_start.htm

    Grüsse

    Martin

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