Martin

Erstellte Forenantworten

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  • als Antwort auf: Untersuchungshaft #74063
    Martin
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    Habe Dienstnehmer abgemeldet und nach Haft (4 Monate, keine laufenden Kosten) unter Anrechnung der Vordienstzeiten wieder angemeldet. Grund: Sonstiger Abmeldegrund.

    als Antwort auf: Unbezahlter Urlaub #74062
    Martin
    Teilnehmer

    Das sollte in der Vereinbarung drinnen stehen.
    Auch ob der Urlaubsanspruch während der Zeit wächst.
    Textbeispiel: Die Zeit des unbezahlten Urlaubs wird nicht auf Dienstzeitabhängige Ansprüche angerechnet

    Unb. Urlaub unter einem Monat: DN zahlt die DN+DG Sozialversicherung. = Teuer.
    Alternativ: Arbeitszeit absenken und im Rahmen der Gleitzeit vom Dienst fern bleiben.
    Achtung: Sabbatical wird nur im Rahmen einer lohngestaltenden Vorschrift anerkannt -> googeln.

    als Antwort auf: Versteuerung Abfertigung Alt #74061
    Martin
    Teilnehmer
    als Antwort auf: Versteuerung Abfertigung Alt #74051
    Martin
    Teilnehmer

    Abfertigungen und freiwillige Abfertigungen können bis 12 Monate nach Ende Dienstverhältnis steuerbegünstigt ausbezahlt werden.

    als Antwort auf: Feiertags-,Urlaubs-und Krankengeldschnitte #74049
    Martin
    Teilnehmer

    SV berechnen aber nicht Brutto zahlen hilft bei SV-Teil der GPLA.

    Wenn Brutto nicht bezahlt wird, dann LSDB-G Vergleichsrechnung, ob in Summe noch die KV-Entgelte bezahlt werden.

    als Antwort auf: Stör-/Außerhauszulage Montagetischler #74048
    Martin
    Teilnehmer

    Störzulage ist ein anderer Name für Taggeld. D.h. steuerfrei bis zu € 26,40 pro Tag, bzw. niedrigerer Betrag bei Deckelung im Kollektivvertrag.

    als Antwort auf: Geringfügige DN #74047
    Martin
    Teilnehmer

    Die Urlaubsersatzleistung verlängert den SV-Zeitraum. Deshalb bleibt Geringfügigkeit.

    als Antwort auf: Künstler- Sporlter Wohnort USA #74046
    Martin
    Teilnehmer

    Wenn Dir niemand hilft, ist eine Anfrage nach § 90 ESTG beim Betriebsstättenfinanzamt eine Lösung.
    Den Fall genau schildern, dann bekommt man auch nach 5-20 Tagen eine schriftliche Antwort.

    als Antwort auf: SEG Zulage steuerfrei Krankenentgelt #74045
    Martin
    Teilnehmer

    §68/1+2 Bezüge behalten ihre steuerliche Begünstigung während des Krankenstandes.

    als Antwort auf: Anrechnung Urlaubsjahre Ausland #74040
    Martin
    Teilnehmer

    M.E. ist die Anrechnung von Hochschule in Chile nicht möglich. Wenn das Zeugnis in Österreich nostrifiziert wird, (= einem Ö-Zeugnis gleich gestellt), dann sollte es auch für Urlaubszeiten angerechnet werden.
    Dies ist meine persönliche Meinung als Grundlage für Deine Recherche.

    als Antwort auf: Diäten im KV Handel #74039
    Martin
    Teilnehmer

    Dienstort = Wien.
    = keine Diäten laut KV in Wien.

    als Antwort auf: Nachweis Dienstreise #74038
    Martin
    Teilnehmer

    Wahrscheinlich möchte der Prüfer unwahre Dienstreisen finden, die nur „erfunden“ sind.
    Anders lässt sich die Frage nicht erklären.
    Denn: Wenn Dienstreisen anfallen, können KM-Gelder und Taggelder nach § 3 und § 26 gezahlt werden. Die dienstliche Notwendigkeit kann alleine durch Kontaktpflege und Anbahnung neuer Geschäfte begründet werden.
    Und das sollte argumentierbar sein. Der ESTG Tatbestand der „Liebhaberei“ ist mir bei Dienstreisen noch nicht unter gekommen.

    als Antwort auf: Unbezahlter Urlaub-Arbeiter-Prämienlöhner #74037
    Martin
    Teilnehmer

    M.E. sollte der unbezahlte Urlaub, wie eine Urlaubsersatzleistung bewertet werden.

    als Antwort auf: Schüler & Hausbesorger #74036
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo,

    schau ins FLAG:

    § 5. (1) Ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) eines Kindes führt bis zu einem Betrag von 10.000 € in einem Kalenderjahr nicht zum Wegfall der Familienbeihilfe. Übersteigt das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) eines Kindes in einem Kalenderjahr, das nach dem Kalenderjahr liegt, in dem das Kind das 19. Lebensjahr vollendet hat, den Betrag von 10.000 €, so verringert sich die Familienbeihilfe, die für dieses Kind nach § 8 Abs. 2 einschließlich § 8 Abs. 4 gewährt wird, für dieses Kalenderjahr um den 10.000 € übersteigenden Betrag. § 10 Abs. 2 ist nicht anzuwenden. Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) des Kindes bleiben außer Betracht:

    als Antwort auf: Gleitzeitsaldo Schnittberechnung #74035
    Martin
    Teilnehmer

    Servus,

    den 3, oder 6 Monatsdurchschnitt kann man bei kürzerem Gleitzeitrahmen nehmen.
    Nur wie schaut es bei einem z.B. 3 Jahre Durchrechnungszeitraum aus?
    … mit dieser Frage beschäftige ich mich im Anlassfall.

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