Schüler & Hausbesorger

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  • #65893
    pv_neuling
    Teilnehmer

    Liebe PV-Gemeinde!

    Ich hab folgende Frage: ein Schüler (17 J.) möchte eine Hausbesorgertätigkeit übernehmen.
    Wenn er ca. 500 verdient, wird dann die Kinderbeihilfe gestrichen?

    Das FA meint, bis zum vollendetem 19. LJ kann er so viel verdienen wie er möchte, kann mir aber
    nicht sagen, wo man das nachlesen kann. Auf help.gv.at finde ich leider auch nix.
    Habt ihr dazu viell. Erfahrung?

    danke & lg

    #74036
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo,

    schau ins FLAG:

    § 5. (1) Ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) eines Kindes führt bis zu einem Betrag von 10.000 € in einem Kalenderjahr nicht zum Wegfall der Familienbeihilfe. Übersteigt das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) eines Kindes in einem Kalenderjahr, das nach dem Kalenderjahr liegt, in dem das Kind das 19. Lebensjahr vollendet hat, den Betrag von 10.000 €, so verringert sich die Familienbeihilfe, die für dieses Kind nach § 8 Abs. 2 einschließlich § 8 Abs. 4 gewährt wird, für dieses Kalenderjahr um den 10.000 € übersteigenden Betrag. § 10 Abs. 2 ist nicht anzuwenden. Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) des Kindes bleiben außer Betracht:

    #74041
    pv_neuling
    Teilnehmer

    Vielen herzlichen Dank!

    lg

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