Stör-/Außerhauszulage Montagetischler

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  • #65898
    inkaf
    Teilnehmer

    Hallo!

    Ich muss nun zum ersten Mal eine Störzulage laut neuem KV für Tischler abrechnen. Sie soll steuerbegünstigt sein für Montagetischler ohne fixen Arbeitsplatz.
    Das bedeutet für mich, sie ist sozialversicherungspflichtig und lohnsteuerfrei (bis EUR 360,– pro Monat) oder gilt hier eine generelle Steuerbefreiung für Sozialversicherung UND Lohnsteuer?
    Hat sich schon jmd. von Euch damit beschäftigen müssen?

    Vielen Dank für Eure Mithilfe
    Inka

    #74048
    Martin
    Teilnehmer

    Störzulage ist ein anderer Name für Taggeld. D.h. steuerfrei bis zu € 26,40 pro Tag, bzw. niedrigerer Betrag bei Deckelung im Kollektivvertrag.

    #74050
    inkaf
    Teilnehmer

    ok, ist klar soweit.

    Vielen Dank für die Antwort
    Inka

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