Eine Firma mit Aussendienstmitarbeitern. Diese haben im Dienstvertrag die Reisetätigkeit explizit vereinbart und dementsprechnde eine hohe Anzahl von Dienstreisen.
Nun verlangt im Zuge einer Prüfung der Prüfer einen detailierten Nachweis über die Notwendigkeit jeder einzelnen Reise. Eine Aufzeichnung üblichen Ausmaßes (Datum, Uhrzeit, Ortsangabe und Zweck der Reise) reicht ihm nicht.
Nun meine Frage: Wie weit unterliegt der Dienstgeber dieser Nachweispflicht? Reicht es unter Umstände aus eine von jedem einelnen Dienstnehmer unterzeichnete Vereinbarung vorzulegen, dass er die Verantwortung dafür trägt, dass nur dienstlich Notwendige Reisen getätigt werden und auch abgerechnte werden.