Nachweis Dienstreise

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 Jahren von Martin.
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  • #65885
    Spike01
    Mitglied

    Eine Firma mit Aussendienstmitarbeitern. Diese haben im Dienstvertrag die Reisetätigkeit explizit vereinbart und dementsprechnde eine hohe Anzahl von Dienstreisen.
    Nun verlangt im Zuge einer Prüfung der Prüfer einen detailierten Nachweis über die Notwendigkeit jeder einzelnen Reise. Eine Aufzeichnung üblichen Ausmaßes (Datum, Uhrzeit, Ortsangabe und Zweck der Reise) reicht ihm nicht.
    Nun meine Frage: Wie weit unterliegt der Dienstgeber dieser Nachweispflicht? Reicht es unter Umstände aus eine von jedem einelnen Dienstnehmer unterzeichnete Vereinbarung vorzulegen, dass er die Verantwortung dafür trägt, dass nur dienstlich Notwendige Reisen getätigt werden und auch abgerechnte werden.

    #74038
    Martin
    Teilnehmer

    Wahrscheinlich möchte der Prüfer unwahre Dienstreisen finden, die nur „erfunden“ sind.
    Anders lässt sich die Frage nicht erklären.
    Denn: Wenn Dienstreisen anfallen, können KM-Gelder und Taggelder nach § 3 und § 26 gezahlt werden. Die dienstliche Notwendigkeit kann alleine durch Kontaktpflege und Anbahnung neuer Geschäfte begründet werden.
    Und das sollte argumentierbar sein. Der ESTG Tatbestand der „Liebhaberei“ ist mir bei Dienstreisen noch nicht unter gekommen.

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