Martin

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  • als Antwort auf: IE Bemessungsgrundlage #74110
    Martin
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    Nur was SV pflichtig ist, ist auch IE pflichtig.

    Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz:
    Der IE beträgt 0,55 % der allgemeinen Beitragsgrundlage und der Beitragsgrundlage für Sonderzahlungen bis zur jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage. Er ist ausschließlich vom Dienstgeber zu tragen.
    http://www.noedis.at/portal27/portal/dgnoegkkportal/content/contentWindow?action=2&viewmode=content&contentid=10007.680513

    als Antwort auf: Sonderzahlung Zahnarzt #74109
    Martin
    Teilnehmer

    Bei Unklarheiten bei der Auslegung vom Kollektivvertrag kannst Du die Ärztekammer (-> Fachverband Zahnärzte) fragen.

    als Antwort auf: Sonderzahlung bei Änderung der wöchentlichen AZ #74107
    Martin
    Teilnehmer

    ohne den Kommentar zum Kollektivvertrag gelesen zu haben, sieht variante II zutreffender aus.
    der 13 wochendurchschnitt könnte bei bezugsschwankungen auch andere Ergebnisse liefern.

    als Antwort auf: Arbeitnehmerveranlagung Werbekosten Privat #74103
    Martin
    Teilnehmer

    Bei über 400,- ist der Laptop kein geringwertiges Wirtschaftsgut und muss über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

    als Antwort auf: Sonderzahlungen Krankenstand #74101
    Martin
    Teilnehmer

    zu 1.
    Zahle die bisher erdiente Sonderzahlung. Wenn Du willst auch den Weihnachtsgeldanteil. – Dann ist die Dienstnehmerin nicht überzahlt.

    zu 2.
    Korrekt. Sonderzahlung analog zu 100% und 50% Gehalt bei Krankenstand.

    als Antwort auf: Urlaubstage "erkaufen" #74100
    Martin
    Teilnehmer

    Er kann sich „unbezahlten Urlaub“ erkaufen. Da muss er (unter einem Monat) die Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträge zur SV dem Dienstgeber zahlen.
    Oder er senkt die Arbeitsstunden und hat dadurch mehr Freizeit.

    als Antwort auf: gleitzeitvereinbarung #74099
    Martin
    Teilnehmer

    gesetzliche Vorgabe kenne ich keine.
    Aber: Wenn Du Mehrstunden mitnimmst, dann sind diese bei Austritt mit 50% Zuschlag zu zahlen. (AZG)

    als Antwort auf: Sachbezug Austritt #74082
    Martin
    Teilnehmer

    Servus,

    wenn ihm ein Auto zusteht, das Auto nur wegen Bildungskarenz zurück gegeben wurde, und es steht ihm wieder ein KFZ zu, würde ich den letzten Sachbezugswert in Abfertigung und UEL nehmen.
    Wenn das Auto nur bis zu diesem Zeitpunkt zusteht, dann für weiteres Dienstverhältnis (z.B. Wechsel in den Innendienst) kein KFZ = Null Einrechnung.
    Entscheidung laut „Anspruchsprinzip“.

    als Antwort auf: BMD NTCS Lohnverrechnung #74081
    Martin
    Teilnehmer

    Wenn jemand NTCS testen möchte:
    Es gibt ein Schulbuch mit einer (kleinen) BDM Version um € 18,50.

    http://www.trauner.at/Buchdetail/03115201
    Praxishandbuch CRW mit BMD NTCS II/2 HAK/HAS inkl. CD-ROM
    Neuer Lehrplan Erscheint Sommer 2015 A4, broschiert, 4-farbig ISBN 978-3-99033-393-8 SBNr. 170.785 Art. Nr. 03115201
    Bildungstyp: FW, HAK, HAS, HLW EUR 18,50

    als Antwort auf: Arbeitszeit nach Passiver Arbeitszeit (Dienstreise) #74079
    Martin
    Teilnehmer

    Was sagt der KV zu Reisezeit?

    als Antwort auf: Zwölftelbegünstigung bei Abfertigung Alt #74071
    Martin
    Teilnehmer

    Bei 12telregelung wird nur die gesetzliche Abfertigung abgezogen. (auch Abfertigungszahlungen während der Vordienstjahre. – Falls zutreffend)
    Falls Du den Austritt in den Jänner des Folgejahres verschieben kannst, ist die SV-Höchst höher und somit auch die 4-tel und 12-tel.

    als Antwort auf: Fiktive Sonderzahlungen Sv-Beiträge abrechnen #74070
    Martin
    Teilnehmer

    Im Programm BMD würde die Lohnart so aussehen:

    Dienstgeber bezahlt DG und DN Anteil.
    Kein Brutto, DB, DZ Kommst (da kein Zufluss)
    Jahressechstelneutral

    Bitte prüfe ob die Nicht-Zahlung den KV unterschreitet wegen LSDB-G.
    Sonst macht eine Stundenreduzierung und es passt. Da nutzt Du auch das Jahressechstel aus.
    Achtung: Gewerberechtlicher Geschäftsführer meist 20 Stunden Mindestwochenarbeitszeit.

    als Antwort auf: Pendlerpauschale #74069
    Martin
    Teilnehmer

    Kannst Du schon.
    Mit dem manuell ausgefüllten Formular Pendlerpauschale vom Finanzministerium.
    Ob der „Schulumweg“ als Grund anerkannt wird, – da bin ich skeptisch.
    Auf jeden Fall nur über Arbeitnehmerveranlagung. Die Firma wird das Formular nicht anerkennen.

    als Antwort auf: Arbeitszeit nach Passiver Arbeitszeit (Dienstreise) #74068
    Martin
    Teilnehmer

    Stell Dir vor:
    Du fährst mit einem Schiff nach Amerika.
    4 Wochen Reisezeit. Keine Ruhezeit.
    Dort 5 Stunden Arbeit und wieder retour.

    Abrechnung:
    Pro Woche die Normalarbeitszeit + Reisezeit für die Reise. Arbeitsruhe ausgeschlossen. (Außer Unterbrechung auf einer Insel 8) )
    In Amerika tägliche Normalarbeitszeit plus/inklusive den 5 Stunden als Normal- oder Überstunden.
    Rückreise wie Hinreise.

    Wenn die Normalarbeitszeit die Reisezeit betrifft (z.B. bis 18 Uhr) und danach gearbeitet wird, dann sehe ich Überstunden.
    Wenn die Arbeit in der Normalarbeitszeit gemacht wird und vorher und nachher passiv gereist wird, sehe ich Normalarbeitsstunden. (plus Reisezeiten)
    Hier kann der KV eine individuelle Entlohnung vorsehen.
    In meinem Schiffsreisebeispiel könnten sonst 8 Normalstunden plus16 Reisestunden täglich entstehen! (check KV)
    So ist ein Kostenvergleich zwischen einer Bahn- und Flugreise mit Einbindung der Reisezeiten unterschiedlich.

    als Antwort auf: Ausbildungskosten erstzten vor Dienstbeginn #74064
    Martin
    Teilnehmer

    „gehen tut alles“.
    Problematisch wenn der Dienstnehmer nicht anfängt. Hier eine Rückzahlungsklausel einbauen.

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