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14. März 2007 um 16:24 Uhr als Antwort auf: Arbeitsunfall Neues Arbeitsjahr OGH Urteil vom August 06 #68015
lydia54
TeilnehmerZu deiner Frage hätte ich auch noch eine dazu:
folgender Fall: Arbeiter, Arbeitsunfall vom 11.10.- 3.12.2006; vom 14.01.- 25.02.2007 muss der Arbeiter aufgrund des Arbeitsunfalles operieren gehen. (bei uns wurde auf Kalenderjahr umgestellt –> neuer Anspruch oder nicht?
Bitte um Antwort.
lg
Lydialydia54
TeilnehmerBesten Dank, und schönen Tag noch.
lydia54
TeilnehmerOk, danke.
lg
Lydialydia54
TeilnehmerIch hab da auch noch eine Frage dazu:
Wir haben in unseren Dienstverträgen eine Befristung von 3 Monaten, danach geht das DV in ein unbefristetes über. Kann der AN während dieser Befristung unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen? Und umgekehrt?Grüße
Lydialydia54
TeilnehmerBesten Dank, und schönen Tag noch
Lydialydia54
TeilnehmerIch hätte da auch noch eine Frage dazu:
Da wir in unserem Unternehmen zur Zeit ziemlich ausgelastet sind war es notwendig ein Schichtprogramm einzuführen, bzw. Überstunden zu machen, manchmal auch Samstags.
Wir haben keinen Betriebsrat, und haben die Schichtprogramme mit den einzelnen Mitarbeitern vereinbart. Ist es zulässig im Dienstvertrag von neuen Mitarbeitern gleich reinzuschreiben, dass auch bei Notwendigkeit in Schicht gearbeitet werden muss, und Üstd evt. auch an Wochenenden zu machen sind?Bitte um Info
Lydialydia54
TeilnehmerBesten Dank, hat mir sehr geholfen.
Liebe Grüße
Lydialydia54
TeilnehmerIch hätte da auch noch eine Frage dazu:
Wenn der Mitarbeiter am 30.10.2006 aufhört, und ich bekommen am 30.10.2006 eine Pfändung, muss ich dann eine Drittschuldner ausfüllen, weil eigentlich ist er an dem Tag ja noch beschäftigt.Da wir am 15.dM im nachhinein abrechnen, muss ich ihm dann die Pfändung abziehen?
Bittte um kurze Antwort,
Lydialydia54
TeilnehmerBesten Dank und schönen Tag noch,
Lydialydia54
TeilnehmerHallo,
Wir hatten auch schon solche Fälle, und haben mit den Mitarbeitern eine einvern. Lösung mit der Firma unterzeichnet, und im gleichen Schreiben die Ummeldung zur neuen Firma, mit allen Rechten und Pflichten vereinbart.Lydia
lydia54
TeilnehmerBesten Dank für die Antworten!
Lydia
lydia54
TeilnehmerBesten Dank für die Info, hat mir sehr geholfen.
Liebe Grüße
Lydialydia54
TeilnehmerBesten Dank, jetzt ist alles klar.
Ich wünsche noch einen schönen Tag!
Lydia
lydia54
TeilnehmerDanke für die Info,
ich hätte dann aber doch noch eine Frage.
Die Feizeitphase darf ja 2,5 Jahre nicht überschreiten. Wenn der Pensionsstichtag der 1. Mai 2012 ist und wir die ATZ blocken, dann würde ich ja jetzt über die 2,5 Jahre kommen. Fällt das dann auch in die Übergangsregel?Liebe Grüße,
Lydiarkraft wrote:Liebe Lydia,eine Übergangsregelung (§ 82 Abs 2 AlVG) ermöglicht es, dass Männer im Jahre 2006 schon mit 56,5 Jahren (Frauen mit 51,5 Jahren) Altersteilzeit antreten können, auch wenn die Laufzeit der Altersteilzeit dadurch 5 Jahre überschreitet.
Im Jahre 2007 können Männer mit 57 Jahren (Frauen mit 52 Jahren) Altersteilzeit antreten.Ihr Mitarbeiter ist am 9.12.1949 geboren und hat daher die 56,5 Jahre bereits am 9.6.2006 erreicht. Seit diesem Zeitpunkt könnte er somit – sofern die sonstigen Voraussetzungen für Altersteilzeit vorliegen – in Altersteilzeit gehen.
Zur Frage der Ersatzkraft: Eine Meldung als arbeitslos ist nicht zwingend erforderlich. Als arbeitslos werden auch Personen anerkannt, die zuvor nicht als beschäftigt im Hauptverbandscomputer aufscheinen.
Schöne Grüße,
Rainer Kraftlydia54
TeilnehmerAlso danke für die Info.
Der DN ist voll beendet worden, dh Mit UZ, WR. offener Urlaub, Abmeldung bei GKK.
Er war auch bereits im neuen Abfertigungssystem. DH für mich wäre dann nur die Anrechnung für den Urlaub relevant.Besten Dank,
Lydia -
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