DSE nach Beendigung des Dienstverhältnisses?

Startseite Foren Pfändung DSE nach Beendigung des Dienstverhältnisses?

Ansicht von 9 Beiträgen - 1 bis 9 (von insgesamt 9)
  • Autor
    Beiträge
  • #62840
    brigit28
    Teilnehmer

    Hallo ihr Lieben,

    muss ich eine Drittschuldnererklärung, welche mit Datum 07. 09. 2006 versehen ist ausfüllen, obwohl der DN bereits im März ausgeschieden ist?? (Ja, mit anerkennen Sie die gepfändete Forderung: nein?) Wie kann so etwas eigentlich passieren, dass ich ein halbes Jahr später noch immer an diesen DG eine Gehaltsexekution erhalte obwohl der DN schon lange nicht mehr im Betrieb ist, und diese Daten eigentlich abgefragt werden können?

    Ich hoffe auf eure Antwort!

    LG

    #67345
    mm
    Teilnehmer

    hallo!

    ich kenne sowas. ich hab dies bis jetzt mit einem kurzen telefonat mit dem betreibendenvertreter lösen können. teilweise hab ich einfach auf der ersten seite der drittschuldnererklärung das austrittsdatum bestätigt und gefaxt. wie so etwas zu stande kommen kann, weiß ich leider auch nicht, da wie du geschrieben hast, diese daten ja elektronisch abgefragt werden können…. teilweise wußte der betreibendenvertreter auch schon bescheid und hatte die exekution schon umgeändert – kein kommentar dazu… 🙂

    lg
    mm

    #67346
    brigit28
    Teilnehmer

    Hey danke für die rasche Antwort 😆

    #67347
    mm
    Teilnehmer

    hi!
    bitte, bitte!! hoffe, sie hilft dir auch.
    nochmals lg
    mm

    #67348
    brigit28
    Teilnehmer

    danke hat mir weitergeholfen, mit einem kurzen Telefonat und einem kleinen Fax 😆

    #67349
    mm
    Teilnehmer

    na bitte, manches mal gehts ja doch einfach… 😀

    #67598
    lydia54
    Teilnehmer

    Ich hätte da auch noch eine Frage dazu:
    Wenn der Mitarbeiter am 30.10.2006 aufhört, und ich bekommen am 30.10.2006 eine Pfändung, muss ich dann eine Drittschuldner ausfüllen, weil eigentlich ist er an dem Tag ja noch beschäftigt.

    Da wir am 15.dM im nachhinein abrechnen, muss ich ihm dann die Pfändung abziehen?

    Bittte um kurze Antwort,
    Lydia

    #67600

    Liebe Lydia54!

    Zum Zeitpunkt des Einlangens der Pfändung – und das ist entscheidend – hatte der Arbeitnehmer noch eine Forderung gegenüber dem Arbeitgeber. Da eine Lohnpfändung in die Kategorie der „Forderungsexekutionen“ gereiht wird, wurde auch ein Pfandrecht begründet und ging die Pfändung nicht ins Leere.

    Somit ist er noch „aktiv“ (Ausfüllgebühr daher € 25,–), die Pfändung ist vorzunehmen (oder wäre vorzunehmen gewesen), vorausgesetzt dieser Gläubiger liegt an erster Stelle und die Pfändung ist auch in Bezug auf Wiedereintritte relevant (12 Monate Wiedereintrittsfrist für Wiederaufleben der Pfändung).

    Schönes Wochenende!

    W. Kurzböck

    #67610
    lydia54
    Teilnehmer

    Besten Dank, hat mir sehr geholfen.
    Liebe Grüße
    Lydia

Ansicht von 9 Beiträgen - 1 bis 9 (von insgesamt 9)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.