Altersteilzeit

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  • #62762
    lydia54
    Teilnehmer

    Ein Mitarbeiter von uns möchte gerne in Altersteilzeit gehen. Er ist am 9.12.1949 geboren, und sein frühestes Pernsionsantrittsalter ist der 1.5.2012 (Hacklerregelung).

    Meiner Meinung nach könnte er erst ab 1.5.2007 gehen, weil bei Blockzeit sind ja nur mehr 5 Jahre möglich. Dh 1.5.2007 – 31.10.2009 Arbeitszeit und 1.11.2009 – 30.4.2012 Freizeitphase.

    Die 57 Jahre hätte er ja dann auch schon erreicht.

    Kann mir bitte jemand sagen ob ich das so richtig verstehe, oder ob ich was übersehen habe.

    Eine Frage noch, muss die Ersatzkraft arbeitslos gemeldet sein, oder ist das egal?

    Danke
    Lydia

    #67198
    rkraft
    Teilnehmer

    Liebe Lydia,

    eine Übergangsregelung (§ 82 Abs 2 AlVG) ermöglicht es, dass Männer im Jahre 2006 schon mit 56,5 Jahren (Frauen mit 51,5 Jahren) Altersteilzeit antreten können, auch wenn die Laufzeit der Altersteilzeit dadurch 5 Jahre überschreitet.
    Im Jahre 2007 können Männer mit 57 Jahren (Frauen mit 52 Jahren) Altersteilzeit antreten.

    Ihr Mitarbeiter ist am 9.12.1949 geboren und hat daher die 56,5 Jahre bereits am 9.6.2006 erreicht. Seit diesem Zeitpunkt könnte er somit – sofern die sonstigen Voraussetzungen für Altersteilzeit vorliegen – in Altersteilzeit gehen.

    Zur Frage der Ersatzkraft: Eine Meldung als arbeitslos ist nicht zwingend erforderlich. Als arbeitslos werden auch Personen anerkannt, die zuvor nicht als beschäftigt im Hauptverbandscomputer aufscheinen.

    Schöne Grüße,
    Rainer Kraft

    #67199
    lydia54
    Teilnehmer

    Danke für die Info,

    ich hätte dann aber doch noch eine Frage.
    Die Feizeitphase darf ja 2,5 Jahre nicht überschreiten. Wenn der Pensionsstichtag der 1. Mai 2012 ist und wir die ATZ blocken, dann würde ich ja jetzt über die 2,5 Jahre kommen. Fällt das dann auch in die Übergangsregel?

    Liebe Grüße,
    Lydia

    rkraft wrote:
    Liebe Lydia,

    eine Übergangsregelung (§ 82 Abs 2 AlVG) ermöglicht es, dass Männer im Jahre 2006 schon mit 56,5 Jahren (Frauen mit 51,5 Jahren) Altersteilzeit antreten können, auch wenn die Laufzeit der Altersteilzeit dadurch 5 Jahre überschreitet.
    Im Jahre 2007 können Männer mit 57 Jahren (Frauen mit 52 Jahren) Altersteilzeit antreten.

    Ihr Mitarbeiter ist am 9.12.1949 geboren und hat daher die 56,5 Jahre bereits am 9.6.2006 erreicht. Seit diesem Zeitpunkt könnte er somit – sofern die sonstigen Voraussetzungen für Altersteilzeit vorliegen – in Altersteilzeit gehen.

    Zur Frage der Ersatzkraft: Eine Meldung als arbeitslos ist nicht zwingend erforderlich. Als arbeitslos werden auch Personen anerkannt, die zuvor nicht als beschäftigt im Hauptverbandscomputer aufscheinen.

    Schöne Grüße,
    Rainer Kraft

    #67203
    rkraft
    Teilnehmer

    Die Übergangsregelung gilt trotzdem, man muss aber natürlich die zeitlichem Limitierung der Freizeitphase (2,5 Jahre) beachten.
    Zu lösen ist dies eigentlich am ehesten damit, dass man zwischen Vollarbeits- und Freizeitphase eine entsprechend lange Teilzeitphase einbaut.

    Schöne Grüße,
    Rainer Kraft

    #67204
    lydia54
    Teilnehmer

    Besten Dank, jetzt ist alles klar.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag!

    Lydia

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