Verfasste Forenbeiträge
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lydia54
TeilnehmerHallo Roland!
Es wurde damals schon ausgegeben, aber scheinbar nicht darauf geachtet, dass es auch von allen Mitarbeitern abgegeben wurde.
Werde die Stunden im Nachhinein berücksichtigen. Danke für deine Hilfe!
Lg Petra
lydia54
TeilnehmerDanke für die rasche Antwort. Ich habe auch in diese Richtung tendiert, aber die Dienstnehmerin hat im Gegenzug von der Arbeiterkammer gesagt bekommen, dass dies natürlich kein Problem ist.
lydia54
TeilnehmerDanke für die Antworten!
Lg Petra
lydia54
TeilnehmerDanke Roland, hast mir sehr geholfen!
lg
Lydialydia54
TeilnehmerVielen Dank!
lg
lydia54
TeilnehmerRichtigstellung:
Natürlich ist die Pension von 1.9.2007 – 31.08.2008 anerkannt worden.
lg
Lydialydia54
TeilnehmerNochmal zu diesem Thema:
Der Mitarbeiter hat in Holland bereits eine Art „Steuerberatungskanzlei“ gefunden, die dort für ihn diese Sachen erledigen würde. (–> Abgabenerklärung…)
Ich weiß aber immer noch nicht wie ich vorgehen soll. Könnte er dann trotzdem bei uns als DN angemeldet sein, oder wäre es besser einen Werkvertrag zu machen. Könnten wir nicht einfach dieser „Kanzlei“ mitteilen wieviel er verdienen soll, und die schicken uns eine Rechnung.?Hat jemand einen Tipp wo ich mich am Besten erkundingen kann?
lg
Lydialydia54
TeilnehmerDanke für die rasche Antwort.
lg
Lydialydia54
TeilnehmerHallo Roland,
ich habe leider den aktuellen Ortner nicht, aber trotzdem danke. Ich werde mal schaun, dass ich mir den besorge.
lg
Lydialydia54
TeilnehmerDanke schön, und schönes Wochenende,
Lydialydia54
TeilnehmerDanke schön!
Ich wünsche noch ein schönes Wochenende!Lydia
lydia54
TeilnehmerLieber Roland,
Besten Dank für die Info.lg
Lydialydia54
TeilnehmerAlso ich hab mir das nochmal angeschaut: der Bilanzstichtag ist zwar der 31.12., aber die Mitarbeiter wurden erst am 9.1.2006 angemeldet. Für mich würde das bedeuten, dass ich die Jubiläumsrückstellung erst mit dem 31.12.2007 mache. Richtig?
lg
Lydialydia54
TeilnehmerHallo Roland,
Also den Text hatte ich schon, aber ich verstehs nicht ganz. Eigentlich wurde das Jubiläumsgeld schon mit Beginn des Dienstverhältnisses zugesichert, da es im KV steht, dh ist könnte bereits jetzt eine Rückstellung machen, oder wie?
lg
Lydialydia54
TeilnehmerHallo Roland.
Besten Dank für die Antwort.Schönen Tag noch,
Lydia -
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