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29. September 2008 um 11:41 Uhr als Antwort auf: Altersteilzeit + Krank – AUVA Rückerstattung #69664GPailTeilnehmer
Hallo Martin,
ich bin der gleichen Meinigung wie die AUVA, denn es gibt in der Freizeitphase eigentlich keinen Krankenstand. Lt. Ortner hat eine Erkrankung in der Freizeitphase keine Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis und es gibt auch keinen Anspruch auf Krankengeld aus Sicht der SV.
Daher keine Rückerstattung.
Liebe Grüße
Gudrun
GPailTeilnehmerHallo Exi,
der DG kann das Probemonat verkürzen. Er ist wahrscheinlich mit deiner Arbeitsleistung sehr zufrieden, ansonsten würde er dies nicht machen. Da dir die Arbeit anscheinend nicht gefällt, würde ich dies dem DG sagen. Sobald ein unbefristetes DV besteht, musst du die Kündigungsfrist einhalten.
GPailTeilnehmer§ 16 UrlG stellt nicht auf den Wohnsitz ab, sondern auf das Vorliegen des gemeinsamen Haushalten.
Im Buch „Personalverrechnung in der Praxis“ wird dies so erklärt, dass nicht die polizeiliche Meldung ausschlaggebend ist, sondern der tatsächliche Wohnsitz (tatsächliche Wohngemeinschaft => konkretiert im gemeinsamen Wohnen und Wirtschaften).
Also ist zum Klären, wo die DNin tatsächlich wohnt! Wohnt sie bei ihrer Mutter und ist nur bei ihrem Vater gemeldet, muss der DG den Pflegeurlaub anerkennen. Falls die DNin aber wirklich bei ihrem Vater wohnt, steht ihr die Pflegefreistellung für die Mutter mE nicht zu.
Hoffe geholften zu haben.
MfG
Gudrun Pail
16. Juli 2007 um 14:32 Uhr als Antwort auf: Urlaub + MSt-Verbrauch von geringfügig Beschäftigte #68390GPailTeilnehmerLieber Martin,
danke für deine rasche Antwort.
Ich bin sehr erleichtert, dass ich die AZ-Aufzeichnungen nich „manipulieren“ muss.
Liebe Grüße
Gudrun
GPailTeilnehmerIch sehe es genau so. Für Feb. wurde die GfG-Grenze überschritten (Aliquotierung), somit wäre der/die DN(in) voll versichert gewesen.
Wir könnten beide falsch liegen, aber ich glaube eher nicht.
Liebe Grüße
GPailTeilnehmerHallo Roland,
leider besitze ich das Buch „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ von Thomas Rauch nicht. Wo kann ich diese Ausführungen sonst noch nachlesen?
Im Arbeitsrecht von Mayerhofer und im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht von Dr. Franz Schrank ist auch nichts zu finden.
Liebe Grüße
Gudrun
GPailTeilnehmerHallo Clara,
bei einem Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit bleibt der Alturlaub, wie in deinem Beispiel 50 Tg., bestehen. Erst der neue Urlaub wird „wertneutral“ umgerechnet.
Eigentlich ist die Firma selber schuld, dass sie den MA nicht auf Urlaub gehen hat lassen bzw. ihn nicht darauf aufmerksam gemacht hat.
Hoffe dir damit geholfen zu haben.
LG
Gudrun
GPailTeilnehmerLiebe Forumsmitglieder,
jetzt habe ich noch eine zusätzliche Frage zu diesem Thema.
Wie kann ich die Zuverdienstgrenze von € 14.600,– im Jahr erreichen, wenn ich
1. beim selben DG nur geringfügig Beschäftigt sein darf und
2. eigenmächtig keine weitere Beschäftigung eingehen darf.Liebe Grüße
Gudrun
GPailTeilnehmerHallo Susi!
Meines erachtens werden die Mehrstunden nicht in das Urlaubsentgelt hineingerechnet. Kann auch falsch liegen, aber es ist überall nur von Überstundendurchschnitt die Rede.
Liebe Grüße
Gudrun Pail
GPailTeilnehmerHallo Sabine,
soweit ich noch von meinem vorigen Dienstgeber weiß, gibt es in jedem Land eine Zweigstelle von unserer Wirtschaftskammer, welche Auskunft darüber gibt, was man alles zu beachten hat. Einfach bei unserer WK anrufen und sich die Telefonnummer von dort geben lassen.
LG
Gudrun
GPailTeilnehmerHallo Andrea,
meines erachtens ist es die Sache vom DN, ob er im Urlaub zum Arzt geht oder nicht, es ist seine Freizeit. Also läuft der Urlaub ganz normal weiter. Anders wäre es, wenn er danach in Krankenstand geht, welcher länger als 3 Kalendertage dauert. Erst dann wird der Urlaub unterbrochen, vorher nicht.
Hoffe Dir damit geholfen zu haben.
Liebe Grüße
Gudrun Pail 😉
GPailTeilnehmerIch würde die 2 Überstunden zu 100 % auszahlen, da die restlichen Stunden ja Einarbeitungsstunden sind. Also keine Zuschläge.
Aber sicherheitshalber zum Chef gehen und fragen, ob er dies so will, nicht dass es eine andere Vereinbarung gibt bzw. er das nicht so will.
Gudrun
GPailTeilnehmerLieber Rafael,
danke für deine Antwort. Habe die letzte Abrechnung nicht aufgerollt sondern die Abfertigung so abgerechnet.
Liebe Grüße
Gudrun Pail
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