Urlaub + MSt-Verbrauch von geringfügig Beschäftigte

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  • #63322
    GPail
    Teilnehmer

    Liebe Forumsmitglieder,

    hab da mal eine Frage.

    Ich habe einen geringfügig Beschäftigten, der jetzt 6 Wochen auf Urlaub ist. Dieser DN hat teilweise länger gearbeitet. Es bestehen Zeitaufzeichnungen.

    Bin mir jetzt nicht sicher, ob ich die ZA-Std. als offiziell behandeln darf oder nicht! Oder soll ich die Zeiten inoffiziell mitführen und die Zeitaufzeichnungen „korrigieren“.

    Bitte um Hilfe.

    LG Gudrun 😳

    #68382
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Gudrun!

    Ein allzu stark gestrecktes Zeitguthaben könnte gefährlich werden.
    (z.B. 120 Mehrstunden in einem Monat, danach Zeitausgleich für 3 Monate)
    Ein paar (10 % auf jeden Fall O.K.) Mehrstunden, welche im Folgemonat abgebaut werden sind nicht zu beanstanden.
    Wo genau die Grenze zwischen Mißbrauch und Möglichem liegt, kann ich Dir auch nicht sagen.

    Weitere Gestaltungsmöglichkeiten für geringfügig Beschäftigte:
    Vereinbare ein 15. Gehalt und betrachte das Jahreseinkommen als Berechnungsbasis für den Stundenlohn.

    #68390
    GPail
    Teilnehmer

    Lieber Martin,

    danke für deine rasche Antwort.

    Ich bin sehr erleichtert, dass ich die AZ-Aufzeichnungen nich „manipulieren“ muss.

    Liebe Grüße

    Gudrun

    #68391
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Gudrun!

    „Manipuliert“ wird nie etwas, nur „gestaltet“. 😆
    Die Grenze zwischen Gestaltungspielraum und Mißbrauch ist oft schwammig und wird je nach Prüfer schnell überschritten.

    lg
    Martin

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