Überstundenverrechnung

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    Beiträge
  • #62739
    ulrike
    Mitglied

    Liebe Kollegen/innen!

    Es betrifft KV Güterbeförderung. Ich habe z.B. einen Kraftfahrer der arbeitet sehr unterschriedlich von den Stunden.
    z.B Mo 7 – 11 Uhr = 4 Minusstd.
    Di 8 – 22 Uhr = 6 Üstd.
    Mi 10 – 23 Uhr = 5 Üstd.
    Do 8 – 11 Uhr = 5 Minusstd.
    Fr 7 – 15 Uhr = 0
    Summe = verbleiben 2 Gutstunden

    Der KV lautet: Überstunden in der Zeit von 20 Uhr bis 5 Uhr sind mit 100% Zuschlag zu bezahlen. Die Normalarbeitszeit SOLL nicht vor 5 Uhr beginnen und nicht nach 20Uhr enden.

    Meine Frage, wie macht ihr das in der Praxis mit der Bezahlung.
    Zahlt ihr 2 Überstunden aus mit 100%

    oder 2 Überstunden GL + Zu 50%
    + 4 Überstunden Zuschlag 50%
    + 5 Überstunden Zuschlag 100% pfl.

    Vielen Dank und einen schönen Tag noch

    #67114
    svnu
    Mitglied

    kommt drauf an ob aus Saldo oder konkrete Stunden.
    Was ist vereinbart?Was ist gefordert?

    (fairerweise die 100%)

    #67117
    GPail
    Teilnehmer

    Ich würde die 2 Überstunden zu 100 % auszahlen, da die restlichen Stunden ja Einarbeitungsstunden sind. Also keine Zuschläge.

    Aber sicherheitshalber zum Chef gehen und fragen, ob er dies so will, nicht dass es eine andere Vereinbarung gibt bzw. er das nicht so will.

    Gudrun

    #67118
    svnu
    Mitglied

    kommt immer auch drauf an, ob 100 %-ige „willkürlich“ gearbeitet wurden, nur um eben Überstunden zu erzeugen;
    -ansich sind innerhalb der Normalarbeitszeit meistens entweder keine oder viel geringere Zuschläge zu zahlen als für Überstunden – was also ist echt konkret dessen Normalarbeitszeit?
    Sonst würde ich uU nur den Zeitsaldo 1:1,5 abgleichen, wenns nicht näher definiert wird;

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