Liebe Forumsteilnehmer,
eine Frage, die bei uns immer wieder für Diskussionen sorgt, zum Urlaub bei Teilzeit.
Beispiel:
Vollzeitmitarbeiter (5-Tage-Woche) wechselt auf TEilzeit (2-TAge-Woche).
Dass man den neu enstehenden Urlaub „wertneutral“ umrechnet, ist mir klar (statt 25 Urlaubstage bei 5-Tage-Woche –> 10 Urlaubstage bei 2-Tage-Woche).
Was aber ist mit dem Alturlaub?
Im Zeiptpunkt des WEchsels sind zB 50 Urlaubstage offen.
Darf ich die jetzt einfach brutal von 50 auf 20 Urlaubstage runterbrechen? Der Dienstnehmer wird mir auf die Barrikaden steigen, wenn ich das mache. WEil er hat sich den Alturlaub als Vollzeitler erarbeitet, und nun kürze ich seinen Urlaub einfach??? Diesfalls wäre es dann ja gerade keine „wertneutrale“ Umrechnung, sondern eine „wertverkürzende“ Umrechnung.
Wie seht ihr das?
Grüße,
Clara