Verfasste Forenbeiträge
-
AutorBeiträge
-
GabyTeilnehmer
Aha! Ich war mir sicher, ich hätte es so gelernt, dass in den 10 vereinbarten Überstd. schon der Zuschlag drinnen ist.
Herzlichen DAnk für die Info!
lgGabyTeilnehmerDas ist unserem Chef leider völlig egal.
trotzdem danke!GabyTeilnehmerJa das hab ich ihm gesagt, meiner Meinung nach fällt ein Umzug aber nicht unter „wichtige, die Person betreffende Gründe“, da man sich diesen ja sehr wohl einteilen kann…
lg
GabyGabyTeilnehmerDanke – war mir nicht ganz sicher.
27. September 2011 um 11:08 Uhr als Antwort auf: Bildungskarenz – keine Meldung bez. Beendigung #72895GabyTeilnehmerJa das ist klar – ok. danke!
27. September 2011 um 9:23 Uhr als Antwort auf: Bildungskarenz – keine Meldung bez. Beendigung #72893GabyTeilnehmerAha – das wusste ich nicht. Welche gesetzliche Frist gibt es für das Aussprechen einer Entlassung?
Wir haben eine Adresse in Szbg. ich hoffe, sie ist auch dort…
Danke!GabyTeilnehmerdachte ich es mir doch 🙂
DAnke!27. September 2011 um 8:37 Uhr als Antwort auf: Bildungskarenz – keine Meldung bez. Beendigung #72889GabyTeilnehmerWenn sie am 3.10. nicht antritt, wird sie fristlos gekündigt. lt. Chef.
Es ist unausgesprochen hier im Betrieb klar, dass sie nicht mehr kommen wird, da sie nach Szb. übersiedelt ist.
Da es aber keine Vereinbarung oder einvernehmliche Lösung gibt, bis dato, war mir nicht klar wie die vorgehensweise korrekt am nächsten Montag ist.
Lt. Chef – siehe oben. Ich hoffe, das passt.
Motivkündigung ist es keine, da sie ihr Jahr Karenz ja hatte. Soweit ich weiß, ist sie am Montag definitiv nicht da.DANKE!
GabyTeilnehmerDanke dir!
GabyTeilnehmerIch versteh den Text nicht ganz – irgendwas fehlt da. Es handelt sich jedenfalls um Kundenbesuche – wir sind eine Werbeagentur – und haben keinen KV oder BV die das regeln. Also streng nach LSt-Richtlinien.
lg
gGabyTeilnehmerDie Leute bei uns fahren ja nur einmal im Monat nach Deutschland – also kein Mittelpunkt der Tätigkeit, und das auch nicht jeden Monat. Von daher hab ich mich an die 15 Tage gehalten und war mir da eben nicht sicher, ob dies auch im Ausland gilt.
Ich hoffe, ich drücke mich halbwegs verständlich aus 🙂
Danke.GabyTeilnehmerAha, das von der 12-el Regelung wusste ich. Wir haben z.b. immer 2/12el Inlandanteil und z.b. 6/12el Ausland. Nur beim Ausland war ich mir nicht sicher, ob ich ab dem 15. x oder ab 6 Monaten da was berücksichtigen muss. Dass das Ausland generell frei ist, wusste ich nicht.
Danke dir sehr!
lg
GGabyTeilnehmerHi sistermarianne,
leider hab ich deine AW erst jetzt gelesen. Frau Kunesch hat mir dringend empfohlen gar nichts zu verändern.
Wenn die Leute ihre Zeit nicht eintragen, bzw. die Pausen, ist das ihre Sache. Ich soll an den Ausdrucken jedenfalls nichts „fälschen“ und das mach ich auch nicht mehr…hoffe, das hilft dir?
lg
GGabyTeilnehmerDanke!
GabyTeilnehmerVielen Dank!
-
AutorBeiträge