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Gaby
TeilnehmerAha! Ich war mir sicher, ich hätte es so gelernt, dass in den 10 vereinbarten Überstd. schon der Zuschlag drinnen ist.
Herzlichen DAnk für die Info!
lgGaby
TeilnehmerDas ist unserem Chef leider völlig egal.
trotzdem danke!Gaby
TeilnehmerJa das hab ich ihm gesagt, meiner Meinung nach fällt ein Umzug aber nicht unter „wichtige, die Person betreffende Gründe“, da man sich diesen ja sehr wohl einteilen kann…
lg
GabyGaby
TeilnehmerDanke – war mir nicht ganz sicher.
27. September 2011 um 11:08 Uhr als Antwort auf: Bildungskarenz – keine Meldung bez. Beendigung #72895Gaby
TeilnehmerJa das ist klar – ok. danke!
27. September 2011 um 9:23 Uhr als Antwort auf: Bildungskarenz – keine Meldung bez. Beendigung #72893Gaby
TeilnehmerAha – das wusste ich nicht. Welche gesetzliche Frist gibt es für das Aussprechen einer Entlassung?
Wir haben eine Adresse in Szbg. ich hoffe, sie ist auch dort…
Danke!Gaby
Teilnehmerdachte ich es mir doch 🙂
DAnke!27. September 2011 um 8:37 Uhr als Antwort auf: Bildungskarenz – keine Meldung bez. Beendigung #72889Gaby
TeilnehmerWenn sie am 3.10. nicht antritt, wird sie fristlos gekündigt. lt. Chef.
Es ist unausgesprochen hier im Betrieb klar, dass sie nicht mehr kommen wird, da sie nach Szb. übersiedelt ist.
Da es aber keine Vereinbarung oder einvernehmliche Lösung gibt, bis dato, war mir nicht klar wie die vorgehensweise korrekt am nächsten Montag ist.
Lt. Chef – siehe oben. Ich hoffe, das passt.
Motivkündigung ist es keine, da sie ihr Jahr Karenz ja hatte. Soweit ich weiß, ist sie am Montag definitiv nicht da.DANKE!
Gaby
TeilnehmerDanke dir!
Gaby
TeilnehmerIch versteh den Text nicht ganz – irgendwas fehlt da. Es handelt sich jedenfalls um Kundenbesuche – wir sind eine Werbeagentur – und haben keinen KV oder BV die das regeln. Also streng nach LSt-Richtlinien.
lg
gGaby
TeilnehmerDie Leute bei uns fahren ja nur einmal im Monat nach Deutschland – also kein Mittelpunkt der Tätigkeit, und das auch nicht jeden Monat. Von daher hab ich mich an die 15 Tage gehalten und war mir da eben nicht sicher, ob dies auch im Ausland gilt.
Ich hoffe, ich drücke mich halbwegs verständlich aus 🙂
Danke.Gaby
TeilnehmerAha, das von der 12-el Regelung wusste ich. Wir haben z.b. immer 2/12el Inlandanteil und z.b. 6/12el Ausland. Nur beim Ausland war ich mir nicht sicher, ob ich ab dem 15. x oder ab 6 Monaten da was berücksichtigen muss. Dass das Ausland generell frei ist, wusste ich nicht.
Danke dir sehr!
lg
GGaby
TeilnehmerHi sistermarianne,
leider hab ich deine AW erst jetzt gelesen. Frau Kunesch hat mir dringend empfohlen gar nichts zu verändern.
Wenn die Leute ihre Zeit nicht eintragen, bzw. die Pausen, ist das ihre Sache. Ich soll an den Ausdrucken jedenfalls nichts „fälschen“ und das mach ich auch nicht mehr…hoffe, das hilft dir?
lg
GGaby
TeilnehmerDanke!
Gaby
TeilnehmerVielen Dank!
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