Gaby

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  • als Antwort auf: Vorzeitiges Ende Karenz #72699
    Gaby
    Teilnehmer

    Hi Roland, habe nachgesehen und erinnert, dass sie diese 25 Stunden ja für 12 Wochen machen kann. Sie wird genau für 11,5 Wochen angemeldet und war dieses Jahr nur geringfügig und nie darüber. Sollte also passen.
    Dank Dir wie immer!

    als Antwort auf: KT-Regelung in der Anlaufphase auch bei Ausland? #72686
    Gaby
    Teilnehmer

    Ja – eh nach KT Regelung – war mir nicht sicher, ob das für Ausland auch gilt.

    Danke für die rasche AW und schööön dich wieder mal zu lesen!
    lg
    G

    als Antwort auf: KT-Regelung in der Anlaufphase auch bei Ausland? #72683
    Gaby
    Teilnehmer

    Gaby hat geschrieben:
    > Damit ist meine Frage bereits gestellt:
    > Darf ich die KT-Regelung für die Anlaufphase auch bei Auslandsdienstreise
    > anwenden?
    > Danke!!!!

    Ach ja es gibt KEINE lohngestaltende Vorschrift – nur einen DV für jeden DN der die Bezahlung von Reisekosten nach den Bestimmungen des EStG zusagt.

    thx

    als Antwort auf: Karenz und parallel Geringfügig – Urlaubsanspruch? #72663
    Gaby
    Teilnehmer

    Danke Biggi!

    als Antwort auf: Auszahlungszeitpunkt Prämien #72633
    Gaby
    Teilnehmer

    Hat irgendwer eine Antwort für mich? Wie macht ihr das mit der Auszahlung?
    Danke!

    als Antwort auf: Einmalprämie mit Begründung #72603
    Gaby
    Teilnehmer

    Lieber Roland – zum Prämienthema noch eine Frage:

    Bei uns in der Firma werden jetzt neue Prämienvereinbarungen für erreichte Ziele im Vorjahr abgeschlossen.
    Es wurde aber im Dezember vorab nichts ausbezahlt.
    Die Auszahlung würde erst ab April erfolgen.
    Kann ich trotzdem auch ab jetzt erst in 6 Teilbeträgen mit 6-el Erhöhung und einem siebentel mit 6% auszahlen? Oder geht das nur wenn schon im Dezember -also VOR der Vereinbarung mit der Auszahlung begonnen wurde?

    Danke für deine Hilfe.
    lg

    als Antwort auf: Liste #72537
    Gaby
    Teilnehmer

    danke! du bist ein schatz!

    als Antwort auf: Sachbezug während Krankenstand und Kur #72536
    Gaby
    Teilnehmer

    Eine dringende Frage noch zur Entschädigung:
    Wird diese steuerlich wie ein Gehalt behandelt?
    Also SV-und LST, DB,DZ, KommSt. Pflicht?
    Danke im voraus!

    lg

    als Antwort auf: Unterbrochene Dienstreise #72533
    Gaby
    Teilnehmer

    Ich weiß es nicht. einmal dürfte er dazwischen im büro gewesen sein.
    Beim zweiten Mal bin ich nicht sicher. Was wäre wenn er so lange private Sachen erledigt hätte?

    lg

    als Antwort auf: PKW-Wechsel während des Monats #72506
    Gaby
    Teilnehmer

    DANKE!!!

    als Antwort auf: Sachbezug während Krankenstand und Kur #72481
    Gaby
    Teilnehmer

    Danke Roland! Du hast mir sehr geholfen.

    als Antwort auf: Sachbezug während Krankenstand und Kur #72477
    Gaby
    Teilnehmer

    tja leider ist mein boss fest entschlossen das auto zurückzuholen.
    und du sagst zwar richtig man erspart sich nix, aber ich müsste jetzt abwarten ob der ma eine entschädigung verlangt – obwohl er das auto „freiwillig“ zurückgegeben hat, da ich ihm ja weiter den sb ansetzen muss.
    ich wüsste gerne wie hoch so eine entschädigungszahlung sein sollte.
    meine idee wäre gewesen seinen gehalt mit und ohne sb zu rechnen, und ihm die differenz auszuzahlen – oder ist das komplett falsch=?

    als Antwort auf: Sachbezug während Krankenstand und Kur #72475
    Gaby
    Teilnehmer

    wenn der DN aber anbietet das Fahrzeug während seines krankenstandes abzugeben? da kann ich mir keinen schadenersatz vorstellen.
    das war nämlich seine idee..

    was meinst du?

    als Antwort auf: Kündigung im Krankenstand – Änderungen? #72472
    Gaby
    Teilnehmer

    Danke hab es schon in den Unterlagen gefunden. Sorry – manchmal geht es schneller übers Forum – manchmal wärs besser ich sehe zuerst in meine Unterlagen…:-(

    als Antwort auf: Sachbezug während Krankenstand und Kur #72471
    Gaby
    Teilnehmer

    Lieber Roland –
    Vereinbarung bez. Nutzung eines Firmenpkw haben wir gar keine. Also da besteht mal kein Problem bezüglich Schadenersatz.

    Du schreibst, bei Kur – wenn diese nicht den vollen Monat dauert, muss ich den SB voll ansetzen. Ich dachte den SB kann man aliquotieren?

    Ich müsste also da der Krankenstand seit 7.2. bis voraussichtlich 13.3. besteht, im Februar den vollen SB ansetzen und im März aliquot mit dem ersten Arbeitstag nach Krankenstand?

    Danke.
    lg

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