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ChrisTeilnehmer
Hehe… war gestern ein harter Tag für mich…….
Aber auch dafür ein DANKEChrisTeilnehmerDanke Roland !
ChrisTeilnehmerFolgender Fall: 4 Arbeitstage im Monat (Eintritt 28.8.). In diesen 4 Tagen 5,92 Überstunden (Faktor 7,60) gemacht und ausbezahlt. Als steuerbegünstigt wurden € 5,- gerechnet. Wenn ich aber die 5 Std. errechne käme ich auf € 19,- als steuerbegünstigt.
Ist es nicht so, daß ich auch bei 2 Arbeitsverhältnissen nach einander im Monat jeweils die 5 Std. als Begünstigung gerechnet werden dürfen?
Es geht im Endeffekt um ca € 6,- aber werden den Groschen – ach ja Cent nicht ehrt ……… Außerdem ist es Prinzip.
Bin mir aber nicht sicher, ob vielleicht ich falsch liege, bevor ich Radau mache.
Danke Chris
ChrisTeilnehmerChris wrote:Folgender Fall: 4 Arbeitstage im Monat (Eintritt 28.8.). In diesen 4 Tagen 5,92 Überstunden (Faktor 7,60) gemacht und ausbezahlt. Als steuerbegünstigt wurden € 5,- gerechnet. Wenn ich aber die 5 Std. errechne käme ich auf € 19,- als steuerbegünstigt.Ist es nicht so, daß ich auch bei 2 Arbeitsverhältnissen nach einander im Monat jeweils die 5 Std. als Begünstigung gerechnet werden dürfen?
Es geht im Endeffekt um ca € 6,- aber werden den Groschen – ach ja Cent nicht ehrt ……… Außerdem ist es Prinzip.
Bin mir aber nicht sicher, ob vielleicht ich falsch liege, bevor ich Radau mache.
Danke Chris
ChrisTeilnehmerDanke für Info.
LG ChrisChrisTeilnehmerDanke für deine Antwort.
Aber nur auf Überstunden bezieht er sich nicht 😉
LG Chris
ChrisTeilnehmerGibt es keinen BR im Betrieb ?
ChrisChrisTeilnehmerIm Prinzip müßte man durch eine falsche Einstufung alles nachzahlen. Die jeweiligen Erhöhrungen miteingerechnet.
Auch bin ich der Meinung der Sprung findet im August statt.
LG
ChrisChrisTeilnehmerKannst du mir bitte sagen, wo ich den Gesetzestext ich finde, das die SZ bis Ende EFZ zu zahlen sind. Das ist ja eine OHG Entscheidung, oder?
Lieben Dank
ChrisChrisTeilnehmerDas Wochengeld wir ja aufgrund der letztnen 3 Monate des Verdienstes gerechnet. D.h. immer unterschiedlich.
LGChrisTeilnehmerDanke für deine Antwort.
Den Beitrag habe ich schon studiert. Auf dem Papier schaut es auch logisch und einfach aus, bloß mit der Praxis tue ich mir schwer. Entweder stehe ich auf der Leitung oder habe schon einen Knopf im Kopf. 😆LG
ChrisChrisTeilnehmerAlso DN ist mit ENDE Schutzfrist abzumelden. Abmeldegrund „Karenzurlaub nach MSchG“. Welchen Abmeldegrund hast du angegeben? Denn zu diesem Zeitpunkt war es ja noch kein Karenzurlaub?
Lese im „Ortner“ nach ……Die Karenzzeit verkürzt sich zwar um diese Zeit, aber – glaube mir und ich spreche aus Erfahrung – Geld ist einfach wichtiger…….. Mit dem Kinderetreuungsgeld machst keine großen Sprünge….. das geht rein nur fürs Baby auf……
LGChrisTeilnehmerMit welchem Tag hast du DN abgemeldet? Der DN ist ja erst bei Antritt der Karenz bei der GKK abzumelden!
DN hat für Zeiten der Schutzfrist Anspruch auf Urlaub.Und warum nach der Schutzfrist Urlaub konsumieren ist einfach erklärt: Im Urlaub bekomme ich mein Gehalt sozusagen länger da die Karenz erst später anfängt, wo ich deutlich weniger „verdiene“.
LG
15. März 2007 um 15:09 Uhr als Antwort auf: Arbeitsunfall Neues Arbeitsjahr OGH Urteil vom August 06 #68016ChrisTeilnehmerIch würde bei beiden Fällen auf ja tippen……….
LG
Chris16. Januar 2007 um 13:13 Uhr als Antwort auf: Nachzahlung von Überstunden-Durchschnitt f. 2001-2003 #67874ChrisTeilnehmerEs gibt genaue Zeitaufzeichnungen die nachvollziehbar sind….. das wäre kein Problem.
Ich weiß aber leider noch immer nicht, was richtig ist. habe versucht bei der WK bei meinen Kontaktmann nachzufragen, aber der ist leider momentan krank. 🙁Aber ich habe noch etwas Zeit……. Endabrechnung ist erst im Feb. 07.
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