Hallo, ich habe eine Frage:
Gestern brachte mir ein Dienstnehmer seine Krankmeldung (Krankenstand 18.06.-20.06.2007) vorbei. Gestern abend hat meine Chefin die Kündigung ausgesprochen und hätte ihm das Kündigungsschreiben vorgelegt zum unterschreiben. Die Unterschrift hat er verweigert.
Jetzt schicke ich ihm die Kündigung per 20.06.2007 eingeschrieben heute weg.
Meine Frage dazu: wenn ich bereits eine ärztliche Bestätigung über die Krankmeldung vom 18.-20.06.2007 habe und die Kündigung mit den DV per 20.06.2007 ausspreche, kann der DN seinen Krankenstand „verlängern“?
KV Maler – Arbeiter.
Liebe Grüße
clma