Hallo Chris!
Vor Jahren hat es ein Urteil gegeben: Der Dienstgeber muß gelegentliches Zuspätkommen (max 5 Minuten) tolerieren.
Nur wenn dies den gesamten Betrieb stilllegt kann es ein Entlassungsgrund sein.
Hier wäre eine schriftliche Ermahnung nötig um Sanktionen im Wiederholungsfall auszusprechen.
M.E. könntest Du die 3 Minuten bei der bezahlten Arbeitszeit abziehen.
Überstunden sollten Minutengenau abgerechnet werden.
In der Realität macht das fast keiner meiner Klienten. Die meisten in 0,25 und 0,5 Teilen von Stunden.
Wenn Ihr Gleitzeit einführt, bedenke schon die Neuerungen wegen Zuschlägen bei Mehrarbeitszeit ab Jänner 2008.