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  • #63391
    Chris
    Teilnehmer

    Folgender Fall: 4 Arbeitstage im Monat (Eintritt 28.8.). In diesen 4 Tagen 5,92 Überstunden (Faktor 7,60) gemacht und ausbezahlt. Als steuerbegünstigt wurden € 5,- gerechnet. Wenn ich aber die 5 Std. errechne käme ich auf € 19,- als steuerbegünstigt.

    Ist es nicht so, daß ich auch bei 2 Arbeitsverhältnissen im Monat jeweils die 5 Std. als Begünstigung gerechnet werden dürfen?

    Es geht im Endeffekt um ca € 6,- aber werden den Groschen – ach ja Cent nicht ehrt ……… Außerdem ist es Prinzip.

    Bin mir aber nicht sicher, ob vielleicht ich falsch liege, bevor ich Radau mache.

    Danke Chris

    #68577
    Chris
    Teilnehmer
    Chris wrote:
    Folgender Fall: 4 Arbeitstage im Monat (Eintritt 28.8.). In diesen 4 Tagen 5,92 Überstunden (Faktor 7,60) gemacht und ausbezahlt. Als steuerbegünstigt wurden € 5,- gerechnet. Wenn ich aber die 5 Std. errechne käme ich auf € 19,- als steuerbegünstigt.

    Ist es nicht so, daß ich auch bei 2 Arbeitsverhältnissen nach einander im Monat jeweils die 5 Std. als Begünstigung gerechnet werden dürfen?

    Es geht im Endeffekt um ca € 6,- aber werden den Groschen – ach ja Cent nicht ehrt ……… Außerdem ist es Prinzip.

    Bin mir aber nicht sicher, ob vielleicht ich falsch liege, bevor ich Radau mache.

    Danke Chris

    #68578
    Chris
    Teilnehmer

    Folgender Fall: 4 Arbeitstage im Monat (Eintritt 28.8.). In diesen 4 Tagen 5,92 Überstunden (Faktor 7,60) gemacht und ausbezahlt. Als steuerbegünstigt wurden € 5,- gerechnet. Wenn ich aber die 5 Std. errechne käme ich auf € 19,- als steuerbegünstigt.

    Ist es nicht so, daß ich auch bei 2 Arbeitsverhältnissen nach einander im Monat jeweils die 5 Std. als Begünstigung gerechnet werden dürfen?

    Es geht im Endeffekt um ca € 6,- aber werden den Groschen – ach ja Cent nicht ehrt ……… Außerdem ist es Prinzip.

    Bin mir aber nicht sicher, ob vielleicht ich falsch liege, bevor ich Radau mache.

    Danke Chris

    #68580
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Chris!

    Da hat es ja dein Postig ziemlich „durcheinandergewirbelt“.
    Aber du hast Recht: Die 5 freien ÜZ stehen für jedes Dienstverhältnis gesondert zu.

    Siehe dazu RZ 1147 aus den LSt-RL.

    Schöne Grüße

    #68585
    Chris
    Teilnehmer

    Hehe… war gestern ein harter Tag für mich…….
    Aber auch dafür ein DANKE

    #68588
    Roland
    Teilnehmer

    Servus Chris!

    Hoffentlicht wird’s nächste Woche nicht mehr so hart!

    LG

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