biggi

Verfasste Forenbeiträge

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  • als Antwort auf: Urlaubsablöse als Urlaubsersatzleistung ausbezahlen #74421
    biggi
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    Warum sollen die Urlaubstage vorzeitig ausbezahlt werden?

    Wenn der MA Geld braucht, würde ich einen Vorschuss hergeben, der mit der Endabrechnung gegengerechnet wird. Die UEL wird dann ganz normal beim Austritt abgerechnet.

    Biggi

    als Antwort auf: Parkscheine/Fahrscheine #74384
    biggi
    Teilnehmer

    Bei uns laufen diese Dinge auch nur über die Kassa, außer Aussendienstmitarbeiter haben sie auf der Spesenabrechnung. Im Lohnprogramm ist das aber auch nur Spesenersatz.

    als Antwort auf: Langer Krankenstand #74240
    biggi
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    Habe im Arbeitsbehelf nachgelesen: Bei Entgeltfortzahlung steht, dass man, wenn man mind. 50 % des vorherigen Bezugs zahlt, die Krankenkassenbeiträge abführen muss.
    Weiters muss man ja auch Beiträge für die neue Abfertigung zahlen vom fiktiven Gehalt.
    Außerdem bekommt der DN ja statt dem Gehalt/Lohn Krankengeld von der Krankenkasse, wie schon MaHa geschrieben hat.

    Bei von vornherein geringfügig Beschäftigten muss man aufpassen wegen Abmeldung, da die ja kein Geld von der Krankenkasse erhalten.

    LG

    Biggi

    als Antwort auf: SV/LSt Tage bei Krankenentgelt #74231
    biggi
    Teilnehmer

    Mein Lohnprogramm kürzt die SV-Tage, wenn es keinen Krankenentgeltanspruch mehr gibt. D.h., wenn nur mehr 17 Tage 50%-Anspruch und dann nix mehr, dann 17 SV-Tage und 30 LSt.-Tage.

    Liebe Grüße

    Biggi

    als Antwort auf: Arbeitnehmerveranlagung 2016 #74224
    biggi
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    Es geht darum, was bei der Arbeitnehmerveranlagung alles eingereicht wird: Kirchenbeitrag, Pendlerpauschale, Kosten für Kinder, private Pensionsversicherung, außergewöhnliche Belastungen – da gibt es jeweils Gutschriften dafür.
    Bei geringem Einkommen gibt es Negativsteuer.
    Außerdem kann es auch durch unterschiedlich hohe Monatsverdienste bzw. Prämien zu einer Gutschrift kommen.
    Auf der Homepage des Finanzministeriums (www.bmf.gv.at) gibt es das Steuerbuch 2016, wo drinsteht, was man bei der Arbeitnehmerveranlagung alles reinnehmen kann.

    Ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen

    Biggi

    als Antwort auf: Sachbezug Firmen PKW, Abzug vom Brutto bzw. Nettolohn #74204
    biggi
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    SB funktioniert normal so:

    Gehalt z.B. 3000,-
    SB PKW z.B. 400,-

    Von 3400,- werden SV und LSt. berechnet und abgezogen, da kommt z.B. 2000,- heraus. Davon wird dann der SB wieder abgezogen und 1600,- ausbezahlt.

    Hoffe, das ist halbwegs verständlich.

    Biggi

    als Antwort auf: Halbe Urlaubstage oder wie regeln? #74183
    biggi
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    Liebe Dani!

    Habe jetzt im Arbeitsrechtsbuch vom Weiss-Verlag nachgelesen, dass lt. Rechtsprechung sogar stundenweiser Urlaubsverbrauch erlaubt ist, wenn er für den AN günstig ist.

    D.h., dass AN-Wünsche bezüglich Urlaubsverbrauch nicht so schnell ungesetzlich sind.

    Ich hoffe, Du hast eine gute Lösung gefunden.

    Biggi

    als Antwort auf: Feste Anstellung und Arbeitslosengeld #74158
    biggi
    Teilnehmer

    Das AMS bietet eine Vielzahl an Förderungen für DN und DG – Alter, Kinderbetreuung, Ausbildung …

    Das Netto klingt nach Teilzeit. Da könnte das AMS „auf Vollzeit ergänzen“.

    Am besten die Bekannte fragen, in welchem Förderprogramm sie ist.

    Biggi

    als Antwort auf: Halbe Urlaubstage oder wie regeln? #74154
    biggi
    Teilnehmer

    Liebe Dani!

    Von Umwandlung steht nichts im Urlaubsgesetz (gar nicht erwähnt), da soll man U-Wochen verbrauchen, Einzeltage kommen da auch nicht vor.

    Bei uns werden, wenn Leute öfter halbe Tage oder Stunden fehlen, die entstandenen Minusstunden mit Urlaub „gegenverrechnet“, natürlich im Einvernehmen mit dem DN.

    Ich hoffe, Du kannst Dich einigen auf eine vorteilhafte Lösung.

    Liebe Grüße

    Biggi

    als Antwort auf: Halbe Urlaubstage oder wie regeln? #74152
    biggi
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    Liebe Dani!

    Normalerweise ist ein Urlaubstag ein Urlaubstag, egal wie lange Du arbeitest. D.h. es gibt da keine „gesetzliche“ Lösung.

    Dass Du für Freitag keinen „ganzen“ Urlaubstag willst ist verständlich. Da kannst Du nur schauen, auf welche Lösung Dein Chef einsteigt.

    Ich würde 1 Urlaubswoche als Stunden gutschreiben (Verbrauch 5 U-Tage, Gutschrift 38,5 Std.). Dann kannst Du Zeitausgleich nehmen.

    Liebe Grüße

    Biggi

    als Antwort auf: Elternteilzeit / Urlaub.. #74147
    biggi
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    Ich weiss nicht wie Dein Lohnzettel aussieht. Wenn da 2 Zeilen mit Gehalt sind – fürs Wochenende und ab Montag -, dann ist es klar, da wurde unterschiedlich gerechnet. Wenn Du nur 1 Betrag hast, frag, wie der errechnet wurde.
    Biggi

    als Antwort auf: Elternteilzeit / Urlaub.. #74144
    biggi
    Teilnehmer

    Umziehtage sind im Kollektivvertrag geregelt.
    Beim Handels-KV gibt es z.B. 2 Umziehtage.

    Blöd mit dem Datum, aber ich hoffe, dass Du dann wie MaHa geschrieben hat, die 2 Tage Vollzeit entlohnt wirst.

    Alles Gute

    Biggi

    als Antwort auf: Elternteilzeit / Urlaub.. #74140
    biggi
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    Karenz geht bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag -> Anmeldung mit 17.8. o.k.
    ETZ-Vereinbarung Mo – Do, daher Freitag arbeitsfrei, daher Arbeitsbeginn Montag – o.k.
    Warum ein arbeitsfreier Fr. Urlaub sein muss, weiss ich nicht. Auch wenn der Urlaub in Werktagen (= Mo – Sa) gerechnet wird, fände ich Urlaub für die sowieso arbeitsfreien Tage nicht o.k. Warum hättest Du arbeiten sollen, wen für Fr. 0 Stunden vereinbart sind und Samstag sowieso frei ist?

    Ich hoffe, Du kannst das aufklären.

    Biggi

    als Antwort auf: Elternteilzeit / Urlaub.. #74136
    biggi
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    War dann nicht vorher schon Teilzeit Mo – Do ausgemacht gewesen?

    Wenn schon, fing Deine Wiederkehr eben mit Deinem freien Tag an und der erste „Anwesenheitstag“ war dann der Montag.

    Biggi

    als Antwort auf: Elternteilzeit / Urlaub.. #74133
    biggi
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    Also ich habe meine MA, die nicht die ganze Woche arbeitet, einfach mit dem 1. Tag nach der Karenz angemeldet, obwohl sie erst später an ihrem 1. vereinbarten Arbeitstag gekommen ist, und die freien Tage einfach so lassen. Da arbeitet sie ja sowieso nie, daher sind auch null Sollstunden in der Zeiterfassung hinterlegt, außerdem „kein Urlaub“.
    Als Urlaubstage rechne ich nur ihre Arbeitstage, in diesem Fall 15 Tage Anspruch (5 Wochen zu 3 Tagen). Urlaubsberechnung in Werktagen (Mo – Sa bzw. 6-Tage-Wo) für Leute, die nicht alle Wochentage arbeiten, finde ich nicht gescheit. Was macht man da bei Urlaub an Einzeltagen?

    Bei Karenzende vor Wochende oder Feiertagen muss man, was ich weiss, mit dem Tag nach der Karenz anmelden, obwohl der Arbeitsbeginn erst am nächsten Werktag ist.

    Alles Gute bei der Klärung

    Biggi

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