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biggi
TeilnehmerLiebe Kollegin!
Habe auch nicht immer ganz pünktlich die Karenzabmeldungen gemacht – Damen erreichen, Daten erfahren ist nicht immer leicht. Letztes Jahr z.B. war Karenzbeginn 4.1. und Meldung erst 16.1. Strafe gab es da sicher keine, ich glaube nicht einmal einen „Mahnbrief“ (Sie haben zu spät gemeldet ..).
Das ist nur meine Erfahrung, ab welcher Verzögerung die GKK reagiert, weiß ich nicht.
Liebe Grüße
Biggi
biggi
TeilnehmerLiebe Kollegen und -innen!
Da urlaubsbedingt die Frage dringend war, habe ich bei der WKO nachgefragt: Wenn das Auto nur wegen der Dienstreise heimgefahren und zurückgebracht wird, zählt die Fahrt zur Dienstreise.
Mit feundlichen Grüßen
Biggi
biggi
TeilnehmerLieber Hubert!
Danke für die Antwort.
SB wird nur bis April verrechnet, Auto wurde samt Allem zurückgegeben und wird jemand anderem überlassen.
Übers Jahr wäre es sich für den MA ausgegangen, da jetzt Urlaubsfahrt war, im Sommer dann ohne Auto weg. Aber nun wurde er gekündigt.
Biggi
biggi
TeilnehmerWas ich weiss, kann man DV ohne MV „vergessen“ und beim Neuen ganz normal nach 1 Monat (hier 27.5., also taggenau wie MaHa schrieb) Beiträge zahlen. Ein weiteres DV, das vor dem 2.6.16 beginnt und länger als 1 Monat dauert, ist dann gleich MV-pflichtig.
Viel Erfolg
Biggi
4. Februar 2015 um 15:43 Uhr als Antwort auf: Sachbezug PKW – Kostenbeitrag pro gefahrenem KM #74021biggi
TeilnehmerIch würde nicht aufrollen, da die Zahlung ja erst im Dez. wegen Überschreitung fällig ist.
Liebe Grüße
Biggi
biggi
TeilnehmerLiebe Elisabet!
Danke für Deine rasche Antwort.
Hab zuletzt auch die Karenz erwähnt gehabt, aber jetzt wo gelesen, dass man das nicht soll. Aber hier würde ja sonst das Zeugnis nicht stimmen.
Liebe Grüße und Frohe Weihnachten
Biggi
biggi
TeilnehmerDanke für die rasche Antwort.
War unsicher, da ich nichts über einen Wiedereintritt gefunden habe.
Liebe Grüße und frohe Weihnachten
Biggi
biggi
TeilnehmerLieber Martin!
Herzlichen Dank für die auch späte Antwort.
Es wurde damals eh nichts Besonderes gebraucht, aber es ist nicht schlecht, Varianten zu prüfen, um im Bedarf die richtigen Möglichkeiten parat zu haben.
Mit lieben Grüßen
Biggi
biggi
TeilnehmerIch weiss nicht, ob Deine Einrichtung Mitglied der „Sozialwirtschaft Österreich“ ist, die diesen KV verhandelt. Da gibt es Kontaktdaten auf der Homepage.
Ich kene mich mit Durchrechnungen nicht so gut aus, dass ich wirklich fundierte Auskünfte geben kann.
Viel Erfolg
Biggi
biggi
Teilnehmerbiggi
TeilnehmerDanke für die rasche Antwort.
Ich werde also diese und evtl. weitere einlangende Pfändungen vormerken, bis die DN wieder da ist. Auf die DSE schreibe ich entsprechend Mutterschutz bzw. Karenz.
Mit freundlichen Grüßen
Biggi
biggi
TeilnehmerLiebe Kollegen und Kolleginnen!
Ich greife diesen alten Beitrag auf, weil ich überlege, was mir eine Urlaubsvorgriffsvereinbarung (Rückzahlung Entgelt bei Austritt) bringt.
Der Sachverhalt ist folgender: Eintritt MA 3.3.2014, 1 Wo U bereits verbraucht, U-Wunsch 3 Wo bis 14.8.14. Nach U-Ende sind es dann nur 2 1/2 Wochen, bis er ein halbes Jahr hier ist.
In welchen Fällen brauche ich die Vereinbarung für die Rückverrechnung des Entgelts bzw. wann kann ich auch ohne Vereinbarung rückverrechnen?
Zur Info: DN hat KV Handelsarbeiter.
Viele Grüße
Biggi
biggi
TeilnehmerSonderzahlungen werden in den Kollektivverträgen geregelt.
Bitte zuerst dort nachschauen, was bezüglich Auszahlung und Rückverrechnung drin steht.
Bei Unklarheit Fragen inkl. Angabe des anzuwendenden KV posten, sonst ist eine korrekte Antwort schwierig.
Liebe Grüße
Biggi
12. Mai 2014 um 9:33 Uhr als Antwort auf: Abrechnung Krankenstände Angestellten (gem. § 8 AngG) #73855biggi
TeilnehmerLieber Roland!
Danke für die Antwort.
Beruhigend, dass ich doch langsam den Durchblick bekomme.
Längere Krankenstände bei Angestellten kommen Gott sei Dank nicht so oft vor. Oft ist auch der lange Krankenstand (Unfall, OP) die Ersterkrankung, wo ich dann nur die Wochen Grundanspruch berücksichtigen muss und nichts weiter „herumrechnen“.
Angenehmen Arbeitstag
Biggi
biggi
TeilnehmerEs ändert sich nur der höchstmögliche Sachbezug, der bisher bei 1,5 % 600,- bzw. bei 0,75 % v 300,- war, auf 720,- bzw. 360,-.
Das heißt, alle die einen geringeren SB haben, sind von der Änderung nicht betroffen.
Noch angenehmen Arbeitstag und schönes Wochenende
Biggi
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