Autor: TPA Group

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FlexCo – Flexible Kapitalgesellschaft. Die neue Rechtsform!

Seit Jänner 2024 ist sie in aller Munde, die neue Rechtsform FlexCo – Flexible Kapitalgesellschaft! Sie trägt insbesondere den spezifischen Bedürfnissen von Gründer:innen und Startups Rechnung. Grundlage ist das Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG). Soweit dieses Gesetz keine abweichenden Regelungen trifft, gelten die für eine GmbH anzuwendenden gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen. Wir haben im Folgenden für Sie das aus steuerlich praktischer Sicht Wichtigste zusammengefasst.

Nationales Steuerrecht News SWK

Hochwasser- und Sturmschäden steuerlich absetzen

Unwetter und Naturkatastrophen haben dramatische Folgen – auch finanziell. Betroffene können aber den Schaden mindern, indem sie die notwendigen Mehrausgaben steuerlich absetzen. Denn sowohl Privatpersonen als auch Betriebe können Belastungen durch Hochwasser, Vermurungen oder Sturmschäden steuerlich geltend machen. Was dabei unbedingt zu beachten ist, hat Birgit Perkounig, Partnerin von TPA Steuerberatung, für Sie zusammengefasst.

Nationales Steuerrecht News SWK

Immobilienfondsbesteuerung – Änderungen für Steuerausländer durch das AbgÄG 2023

Mit der Einführung des Immobilien-Investmentfondsgesetzes (ImmoInvFG) im Jahr 2003 wurde im Einkommensteuergesetz eine beschränkte Steuerpflicht für Einkünfte, die ein in- oder ausländischer Fonds aus österreichischen Immobilien erzielt, normiert. Besteuert werden die ausschüttungsgleichen Erträge, welche sich bei beschränkter Steuerpflicht – vereinfacht ausgedrückt – aus den Einkünften aus der laufenden Vermietung und der jährlichen Wertveränderung der Liegenschaften zusammensetzen.

Internationales Steuerrecht Nachhaltigkeit News SWI

Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) – ein Überblick

Im Zuge der bereits im Jahr 2023 in Kraft getretenen CBAM-Verordnung wurde mit dem CO2-Grenzausgleichssystem als Teil des „Fit for 55“-Pakets der Europäischen Union ein weiteres Klimaschutzinstrument geschaffen, das wesentlich zum Ziel einer klimaneutralen Union beitragen soll. Mit dem Zweck die nationalen Bestimmungen zum Vollzug der CBAM-Verordnung sowie der dazugehörigen Durchführungs- und delegierten Rechtsakte der Europäischen Kommission festzulegen, ist am 2.1.2024 das CBAM-Vollzugsgesetz 2023 in Kraft getreten.