Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 9. Mai 2024 den neuen Rechnungslegungsstandard IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben veröffentlicht. IFRS 19 führt wesentliche Erleichterungen bei den Angabepflichten für Tochterunternehmen ein, die keiner eigenen öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen und deren Mutterunternehmen IFRS für ihren Konzernabschluss anwenden. Die Erstanwendung erfolgt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.
Vorsteuerkorrektur bei steuerfreien Immobilienverkäufen: Analyse des BFG-Erkenntnisses
In dem BFG-Erkenntnis vom 8. Jänner 2024 war strittig, ob als Folge der steuerfreien Veräußerung von Immobilien eine Vorsteuerberichtigung für Aufwendungen aus Großreparaturen oder aus anderen Gründen vorzunehmen ist.
Abgabenänderungsgesetz 2024 im Finanzausschuss
Am 24. Juni 2024 wurde dem Finanzausschuss des Nationalrats die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024) vorgelegt. Das Gesetz sieht zahlreiche durchaus positive Punkte und Initiativen vor.
Doppelbesteuerungsabkommen Russland – Update des BMF
Das BMF hat Ende Mai 2024 ein Update zur Suspendierung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Russland veröffentlicht. Die zuletzt diesbezüglich veröffentliche Information des BMF vom 6. Dezember 2023 wurde aufgehoben (siehe dazu News-Beitrag DBA Österreich-Russland nun auch von Österreich suspendiert).
Doppelbesteuerungsabkommen Russland – Update des BMF
Das BMF hat Ende Mai 2024 ein Update zur Suspendierung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Russland veröffentlicht. Die zuletzt diesbezüglich veröffentliche Information des BMF vom 6. Dezember 2023 wurde aufgehoben.
Neue Mindestinhalte für Dienstzettel und Dienstverträge
Seit 28. März 2024 sind aufgrund der Novellierung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) zwingend zusätzliche Angaben am Dienstzettel bzw. in schriftlichen Dienstverträgen zu machen.
Neue Liebhabereiverordnung entspannt die Immobilienbranche
Mit dem unlängst beschlossenen Bau- und Wohnpaket der Regierung ändert sich Einiges! Die Fristen der Liebhabereiverordnung für den geplanten Totalüberschuss wurden um fünf Jahre verlängert, womit die durch steigenden Zinsen und Baukosten schwierige Situation für die Immobilienbranche etwas entspannt wurde.
IFRS 16 Leasing: Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion
Der IASB hat am 22. September 2022 Änderungen an IFRS 16 Leasingverhältnisse: Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion verlautbart. Die Europäische Union hat diese Änderungen am 20. November 2023 übernommen. Die Änderungen sind anwendbar für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2024 beginnen.
Mietkaufmodell – Alternative Finanzierungsform im schwierigen Marktumfeld
Aufgrund der schwierigen Finanzierungssituation – resultierend insbesondere aus den strengen Kreditvergaberichtlinien rund um die KIM-Verordnung und nach wie vor hohen Kaufpreisen und hohen Zinsen – ist es vielen Menschen derzeit nicht mehr möglich, ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Das Mietkaufmodell hat nun das Potenzial, sowohl für Mieter als auch für die Bauträger, auch im freifinanzierten Wohnungsbereich eine attraktive Lösung darzustellen.
Rückerstattung der Umsatzsteuer an Steuerzahler mit Hauptsitz in einem anderen Mitgliedsland
Steuerzahler aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben das Recht, nicht über das kroatische, sondern über das elektronische Umsatzsteuerrückerstattungssystem (VAT REFUND) des Mitgliedstaats, in dem sie ansässig sind, eine ständige Geschäftseinheit besitzen oder nach ihrem Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthaltsort zugehören, einen Antrag auf Rückerstattung der in der Republik Kroatien gezahlten Umsatzsteuer zu stellen.
Start-up Paket – neues Mitarbeiterbeteiligungsmodel
Nach bisheriger Rechtslage bestanden vor dem 01.01.2024 grundsätzlich Steuerbefreiungen für Mitarbeiter im Rahmen einer jährlichen Gewinnbeteiligung von bis zu EUR 3.000. Allerdings wurden in der Praxis diese Begünstigungen von Start-ups kaum genutzt, da Start-ups anfangs kaum Gewinne und in der Regel nur begrenzte liquide Mittel zur Verfügung haben. Als Alternative sind aktuell Phantom Shares verbreitet, da diese zunächst zu keinem Geldfluss und auch zu keiner sofortigen Besteuerung führen, bspw. bei einem Exit kann jedoch eine hohe Steuerbelastung anfallen.
Änderungen an IAS 1: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig
Der IASB hat 31. Oktober 2022 Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig verlautbart. Die Änderungen betreffen die Klassifizierung von Schulden als kurzfristige oder langfristige Schulden , die bestimmten Nebenbedingungen (Covenants) unterliegen. Die Europäische Union hat diese Änderungen am 19. Dezember 2023 übernommen. Die Änderungen sind anwendbar für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2024 beginnen.











