Autor: Linde Redaktion

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.
Laufender Bezug

Sozialplan: Kein Dienstgeberbeitrag für sonstige Bezüge

Sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienst­verhältnisses im Rahmen von Sozialplänen als Folge von Betriebs­änderungen oder vergleichbarer gesetzlicher Bestimmungen gewährt werden, unterliegen auch bei Arbeitnehmern, für die eine Anwartschaft gegenüber einer betrieblichen Vorsorgekasse besteht, nicht der Beitrags­pflicht zum Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag.

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PV-Info KW46/2017

Die Themen vom 16.11.2017 bis zum 22.11.2017:
– Der Karfreitag im österreichischen Arbeitsrecht
– Abfertigung alt: Wechsel zwischen BUAG- und Nicht -BUAG-Tätigkeit
– Voraussetzungen für das erhöhte Pendlerpauschale im Falle einer Gehbehinderung

Abfertigung

Abfertigung alt: Wechsel zwischen BUAG- und Nicht -BUAG-Tätigkeit

Ein Arbeitnehmer änderte beim gleichen Arbeitgeber seine Tätigkeit, womit das Arbeits­verhältnis dem BUAG unterlag. Jahre später sprach der Arbeitgeber die Entlassung aus, schloss aber mit dem Arbeitnehmer einen Vergleich über alle Ansprüche – außer die Abfertigung. Über diese wurde dann in einem Folgeprozess gestritten, der letztlich bis zum OGH ging.

(Bild: © iStock)
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Der Karfreitag im österreichischen Arbeits­recht

Der Karfreitag ist ein gesetzlicher Feiertag nur für die Angehörigen der evangelischen Kirche, der altkatholischen Kirche und der evangelisch-methodistischen Kirche. Ein Arbeitnehmer, der nicht einer dieser Religionsgemeinschaften angehört, hat in dieser Regelung eine Ungleichbe­handlung erblickt und es wurden daraufhin vom OGH dem EuGH Fragen zu den unions­rechtlichen Grundlagen vorgelegt.

(Bild: © iStock)
Abfertigung Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc.

Die BUAG-Novelle 2017

Das Bundes­gesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungs­gesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungs­gesetz 1957 geändert werden, verfolgt das Ziel, den Sozial­betrug und die Unterentlohnung weiter einzudämmen. Diese BUAG-Novelle 2017 hat daher unter anderem verschärfte Melde­vorschriften für Teilzeitbeschäftigte und fallweise Beschäftigte zum Inhalt. Die wesentlichen Änderungen werden in diesem Beitrag von Rudolf Grafeneder aufgezeigt.