Author: Linde Redaktion

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.
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Steuer­pflichtige Mitarbeiterrabatte: Laufende oder sonstige Bezüge?

Seit der Neuregelung der Mitarbeiterrabatte mit dem Steuerreform­gesetz 2015/2016, BGBl I 2015/118 (siehe ausführlich Prinz, Änderungen im Bereich der Steuer- und Beitrags­befreiungen, PV-Info 8/2015, Seite 14 ff), wurde immer wieder die steuer­rechtliche Behandlung jener Teile der Mitarbeiterrabatte in der Lohn- und Gehaltsver­rechnung zur Diskussion gestellt, die nicht steuerfrei abgerechnet werden können. Insbesondere aus der jüngeren Judikatur des VwGH ergibt sich, dass die Abgrenzung von laufenden und sonstigen Bezügen nach den allgemeinen Kriterien zu erfolgen hat und folglich die lohn­steuerliche Behandlung definiert wird.

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Darf durch Sachbezüge der Netto­betrag des kollektiv­vertraglichen Bruttomindest­entgelts unterschritten werden?

Der OGH hat sich bereits mit der Frage beschäftigt, ob Sachbezüge auf das kollektiv­vertragliche Mindest­entgelt anzurechnen sind. Im August 2015 wurde dazu vom OGH die Auffassung vertreten, dass die Anrechnung des Sachbezugs auf das kollektiv­vertragliche Mindest­entgelt unzulässig ist ( OGH 27. 8. 2015, 9 ObA 92/15t; dazu Rauch, Können Sachbezüge auf das kollektiv­vertragliche Mindest­entgelt angerechnet werden? PV-Info 11/2015, Seite 24 ff). Davon ist die Frage zu unterscheiden, ob durch einen Sachbezug neben dem kollektiv­vertraglichen Bruttomindest­entgelt der Netto­betrag, der sich aus dem kollektiv­vertraglichen Bruttomindest­entgelt ergibt, unterschritten werden darf.