Author: Linde Redaktion

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.
Textilgewerbe: Erhöhung der KV-Löhne um 1,9 % in den Lohngruppen 1 bis 6. (Bild: © iStock)
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KV-Abschluss für das Textilgewerbe

Die Gewerkschaft PRO-GE berichtet vom erfolgreichen Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für die im Textilgewerbe beschäftigten Arbeiter. Dabei wurde unter anderem die Erhöhung der KV-Löhne um 1,9 % in den Lohngruppen 1 bis 6 und die Erhöhung der KV-Löhne um 1,7 % in den Lohngruppen 7 bis 12 vereinbart. Der neue Kollektivvertrag gilt rückwirkend ab 1. 6. 2017 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

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Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze macht Probleme

Bis Anfang 2017 musste jeder Arbeitnehmer als vollversichert bei der Krankenkasse angemeldet werden, wenn er an einem einzelnen Tag mehr als 32 Euro verdient hat. Das galt auch für tageweise Aushilfskräfte. Um etwa der Gastronomie zu helfen, wurde diese sogenannte „tägliche Geringfügigkeitsgrenze“ abgeschafft. Das macht aber nun wieder Probleme.

(Bild: © ÖBB/Bönsch)
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ÖBB: Befreiung vom Dienstgeberbeitrag im Infrastrukturbereich

Nach § 50 Abs 2 Bundesbahngesetz ist die ÖBB-Infrastruktur AG von bundesgesetzlichen Abgaben mit Ausnahme der Umsatzsteuer, von den Bundesverwaltungsabgaben sowie den Gerichts- und Justizverwaltungsabgaben befreit, soweit sich diese Abgaben und Gebühren aus der Erfüllung der jeweiligen in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Aufgaben dieser Gesellschaft ergeben.

Der Oberste Gerichtshof in Wien. (Bild: © Linde Verlag)
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Übergang der Rückzahlungsverpflichtung für anfechtbare Zahlungen

Die Bestimmung des § 7 Abs 7 IESG ist so auszulegen, dass der angeordnete Übergang der Rückzahlungsverpflichtung für anfechtbare Zahlungen vom Arbeitnehmer auf den Insolvenz-Ausfallgeld Fonds voraussetzt, dass für die Forderung, die der angefochtenen Zahlung zugrunde liegt, ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Insolvenz Ausfallgeld bestand. Eine Ausweitung der Sicherungsgrenzen des IESG ist mit dieser Bestimmung nicht verbunden.

(Bild: © iStock)
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Bildungskarenz: Beitragsgrundlage für Bemessung des Weiterbildungsgeldes

Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, nach welcher Jahresbeitragsgrundlage sich die Bemessung des Weiterbildungsgelds im Rahmen einer Bildungskarenz richtet. Dazu führte der VwGH aus, dass es bei einer Geltendmachung des Anspruchs bis 30. 6. auf die Beitragsgrundlage des vorletzten Kalenderjahres ankommt, bei Geltendmachung nach dem 30. 6. dagegen auf jene des letzten Kalenderjahres.

(Bild: © iStock)
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Und ewig lockt die atypische Beschäftigung

Während sich die Fälle atypischer Beschäftigung zwar vom VwGH zum BVwG verlagern, bleiben die Probleme und die grenzenlose Anzahl an Stehsätzen doch dieselben. Dieser Beitrag soll daher vor allem die Sachverhalte darstellen, um daran aufzuzeigen, woran die atypische Beschäftigung scheiterte und zur typischen Beschäftigung wurde. Obwohl es auch hier Ausnahmen gibt und manchmal eben doch kein Dienst­vertrag vorliegt.

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Erfolgs­nachweis für Weiter­bildungsgeld bei Wechsel der Ausbildung

Für den Anspruch auf Weiter­bildungsgeld sind bei Betreiben der Weiter­bildungsmaßnahme in Form eines Studiums Erfolgs­nachweise erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn ein Wechsel zwischen einem Studium und einer anderen Ausbildungs­art (oder umgekehrt) erfolgt (VwGH 14. 9. 2016, Ra 2015/08/0210, in Abänderung von B VwG 10. 11. 2015, W218 2104756-1; vgl dazu Gerhartl, Wechsel der Ausbildung während Bildungskarenz, PV-Info 5/2016, 14 f).

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Dienstgeberauskunft an das Gericht bei Unterhalts­verfahren

In der Praxis erhalten Arbeitgeber des Öfteren Anfragen des Gerichts bezüglich des Einkommens eines Arbeitnehmers. Die vorliegende Entscheidung des OGH erleichtert dem Arbeitgeber den „Spagat“ zwischen Auskunfts­pflicht und Datenschutz zumindest in Bezug auf Unterhaltsauskünfte ( OGH 23. 2. 2016, 6 Ob 225/15d).