Veranstaltungstipp: CFO aktuell-Update
Am 8. 11. 2018 veranstalten der Linde Verlag und das Controller Institut das jährliche Update-Forum für Finanzführungskräfte. Themen dabei sind unter anderem Robotics, Smart Contracts und Verrechnungspreisdokumentation.
VwGH: „Behindertenlift“ keine außergewöhnliche Belastung
An der Außenseite des Hauses errichteter „Behindertenlift“, der allgemein (auch für Personen ohne Behinderung) als Aufzug benutzt werden kann, gilt einkommensteuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung.
Aktuelles aus der internationalen Personalverrechnung
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der internationalen Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“. Etwa zum Mittelpunkt der Lebensinteressen bei befristetem Auslandsaufenthalt und den Kriterien für die Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen. Ein Gastbeitrag von Mag. Petra Vrignaud und Nina Jandl.
Urteil: Italien muss Steuererleichterungen vom Vatikan zurückfordern
Rom/Vatikanstadt/Luxemburg (APA/dpa) – Italien muss laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Vatikan nicht gezahlte Steuern vergangener Jahre zurückfordern. Das entschied der Gerichtshof am Dienstag und hob damit eine frühere Entscheidung der EU-Kommission auf.
EuGH: e-Curia ab 1. 12. 2018 einzige Art des Austauschs gerichtlicher Dokumente
Ab dem 1. 12. 2018 wird der Austausch gerichtlicher Dokumente zwischen den Vertretern der Parteien und dem Gericht nur noch über „e-Curia“ stattfinden. Damit soll der größtmögliche Vorteil aus der Unmittelbarkeit der papierlosen Kommunikation gezogen und die Behandlung der Rechtssachen optimiert werden.
VwGH: Umsatzsteuerliche Behandlung von Zusatzleistungen im Wellness-Hotel
Eine GmbH & Co KG betreibt ein Wellness-Hotel, in welchem dem Beherbergungsgast diverse SPA-Leistungen in Form von Packages zu einem Pauschalpreis angeboten werden. Daneben bestand die Möglichkeit, weitere SPA-Leistungen als Einzelleistungen zu buchen. Während die gesondert gebuchten Einzelleistungen umsatzsteuerlich mit dem Normalsteuersatz versteuert wurden, unterzog die GmbH & Co KG die Packages zur Gänze dem für Beherbergungsleistungen geltenden begünstigten Umsatzsteuersatz.
Häufige Krankenstände und Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit
Erhebliche Krankenstände mit negativer Zukunftsprognose rechtfertigen eine Arbeitgeberkündigung. Wird eine Kündigung wegen Sozialwidrigkeit vom Arbeitnehmer angefochten und ergibt sich aus dem berufskundlichen Gutachten, dass der Arbeitnehmer in absehbarer Zeit keinen neuen Arbeitsplatz erlangen können wird, so kann der Arbeitgeber persönliche oder betriebliche Gründe vorbringen und glaubhaft machen. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.
Bemessungsgrundlage für die Berechnung der ImmoESt
Besteht für einen das Grundstück betreffenden Kredit eine Solidarhaftung, so ist der gesamte noch offene Betrag der Bemessungsgrundlage hinzuzurechnen. Der Verkäufer hat grundsätzlich (auch) den gesamten Betrag geschuldet. Eine wirtschaftliche Betrachtungsweise ist diesem Sachverhalt nicht zugänglich.
Neu ab 2019: AMS-Algorithmus
Ab 2019 soll ein Computerprogramm mithilfe eines neuen Algorithmus die Chancen von Arbeitslosen am österreichischen Arbeitsmarkt bewerten. Der neue AMS-Algorithmus wird Arbeitslose in drei Klassen unterteilen.
Dienstverhältnisende bei Kündigung im Krankenstand und Fortzahlung des Krankenentgelts
Das nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses fortlaufende Krankenentgelt ist bei der Berechnung der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht relevant. Wird ein Arbeitnehmer während eines Krankenstands gekündigt, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endet. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.
BMF: Öffnung des „Dritten Marktes“ für KMUs
(BMF) – Seit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 waren Neuemissionen von österreichischen KMUs im Dritten Markt der Wiener Börse nicht mehr möglich. Dadurch wurde es ihnen deutlich erschwert, an Eigenkapital zu kommen. Als Ausweichlösung mussten einige von ihnen ihr Kapital im Ausland beschaffen, zB in Deutschland, wo der Dritte Markt 2016 wiederbelebt wurde.
Krankenstand und Zeitausgleich
Ein einseitig angeordneter Zeitausgleich gilt auch dann als verbraucht, wenn währenddessen ein Krankenstand eintritt. Auch im Falle eines (zulässigerweise) einseitig vom Arbeitgeber im Rahmen der Dienstplangestaltung angeordneten Zeitausgleichs ist davon auszugehen, dass eine Erkrankung des Arbeitnehmers im Zeitausgleichszeitraum nichts am Zeitausgleich und damit am Abbau der Gutstunden ändert. Ein Gastbeitrag von Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.