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Knapp 40 % aller Arbeitnehmer verfĂĽgen aktuell ĂĽber All-in-Vereinbarungen, Tendenz steigend. Unternehmen streben immer mehr danach, mittels teils hohen Ăśberzahlungen HöchstÂleistungen der Arbeitnehmer, aber auch „Höchstarbeitszeiten“ zu fordern. Im Hinblick auf die AZG-Novelle und die Ausdehnung der Höchstarbeitszeit rĂĽckt diese Thematik erneut in den Fokus.
Bei Existenz von kollektivÂvertraglichen MindestÂentgelten ist die Festsetzung von All-in-Gehältern meist unkomplex. Anders verhält sich die Situation jedoch im kollektivÂvertragsfreien Bereich. Wie hoch kann die Ăśberzahlung fĂĽr eine pauschale Abgeltung von Mehrleistungen tatsächlich angesetzt werden? Sind Arbeitgeber hinsichtlich der Höhe völlig frei oder gibt es Grenzen – zB sittenwidrige Vereinbarungen –, die zu beachten sind?
Dies soll in diesem Gastbeitrag von Dr. Johannes Edthaler und Christina Traxler untersucht werden, um die rechtskonforme Ausgestaltung von All-in-Vereinbarungen zu gewährleisten und damit hohe VerwaltungsÂstrafen und Nachzahlungen an die Arbeitnehmer zu vermeiden.
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