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Die französische Datenschutzbehörde, die Commission Nationale de l’informatique et des Libertés (CNIL), ist mit dem Ausspruch einer Strafe in Höhe von 50 Millionen Euro gegen Google, die erste europäische Regulierungsbehörde, die wegen Verstoßes gegen die DSGVO einen globalen Internetkonzern rügt.
Die CNIL wurde aufgrund zweier Beschwerden, die bereits am 25. und am 28. Mai, also direkt mit bzw. nach voller Anwendbarkeit der DSGVO ab dem 25. Mai 2018, tätig. Eine davon wurde von der Wiener Non-Profi-Organisation noyb(LINK), deren Geschäftsführer Max Schrems ist, angestrengt.
Laut der CNIL habe Google gegen zwei wesentliche Bestimmungen der DSGVO verstoßen.
Transparzen- und Informationspflichten
Google habe gegen Transparenz- und Informationspflichten verstoßen. Wichtige Informationen seien über mehrere Dokumente verteilt und somit nicht sofort auffindbar. Außerdem seien die Formulierungen, derer sich Google bediene, nicht klar und verständlich, so die Argumentation der CNIL.
Gültige Zustimmung?
Außerdem wird bezweifelt, dass überhaupt eine gültige Zustimmung der Nutzer vorliege, ihnen personalisierte Werbung auszuspielen, da Google die Nutzer nicht ausreichend darüber informiere, für welche Dienste die Nutzer ihre Zustimmung erteilen, wodurch diese weder „spezifisch“ noch „eindeutig“ gegeben werden könne.
Google kann gegen die Entscheidung Berufung beim Staatsrat in Paris einlegen.