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SWK.Podcast 07/2019

Willkommen zum SWK.media Podcast. Hören Sie die Zusammenfassung von Ausgabe Nr. 7 vom Februar 2019.
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Tagesfragen

Am 2. Oktober 2018 einigte sich „der Rat der EU für Wirtschaft und Finanzen“ auf eine Reihe von ab 1. Jänner 2020 anzuwenden Maßnahmen, die bist zur Einführung eines endgültigen Mehrwertsteuersystems für den Binnenmarkt, dafür Sorge tragen sollen, dass bekannte Probleme hinsichtlich innergemeinschaftlicher Konsignationslagergeschäfte sowie innergemeinschaftlicher Reihengeschäfte, die aufgrund der mangelnden Harmonisierung in den EU-Mitgliedstaaten die Praxis oftmals vor Schwierigkeiten stellen, beseitigt werden. Zudem sollen ab 1. Jänner 2020 die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen verschärft werden.

Aufgrund des EuGH-Urteils vom 22. Jänner 2019 wurde die Gewährung eines bezahlten Feiertags am Karfreitag in Österreich allein für diejenigen Arbeitnehmer, die bestimmten Kirchen angehören, als unionsrechtlich verbotene Diskriminierung qualifiziert. Die Regierungsparteien haben sich auf eine Halbtagesregelung geeinigt. Ab 14 Uhr soll für alle Arbeitnehmer Österreichs frei sein. Die Regelung soll bereits ab Karfreitag, den 29. April 2019 gelten.

Am 23. Jänner 2019 hat das BMF einen Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union erlassen wird und die Bundesabgabenordnung und das Bundesfinanzgerichtsgesetz geändert werden, zur Begutachtung versandt. Mit dem Gesetz soll die Richtlinie über „Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten“ in der EU in österreichisches Recht umgesetzt werden. Die Begutachtungsfrist läuft bis 5. März 2019.

Steuern

In § 17 EStG sieht der Gesetzgeber eine alternative Form der Gewinnermittlung vor, die unter anderem den Ansatz von pauschalierten Betriebsausgaben ermöglicht. Dabei wird die Höhe der Betriebsausgaben mithilfe von Durchschnittssätzen per Verordnung des BMF festgesetzt. Klaus Hirschler und Yasemin Canbay gehen in diesem Beitrag der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen die Handelsvertreterpauschale in Anspruch genommen werden kann.

Entsenden österreichische Arbeitgeber Mitarbeiter bis zu fünf Jahre ins Ausland, so greift trotz einer Beschäftigung im Ausland die Versicherungspflicht nach § 3 ASVG. Im Beitrag von Reinhold Beiser wird die Abzugsfähigkeit der Pflichtversicherungsbeiträge als Werbungskosten der ins Ausland entsendeten Mitarbeiter untersucht.

Finanzierung spielt in der Frühphase von Start-Up-Unternehmen eine wesentliche Rolle. Sogenannte „Wandeldarlehen“ übernehmen dabei die Funktion einer Zwischenfinanzierung bis zur nächsten Finanzierungsrunde und werden daher bei der Finanzierung von Start-Ups immer beliebter. Im Rahmen dieses Beitrags von Christoph Puchner und David Glosner werden die ertragsteuerlichen Aspekte von Wandeldarlehen auf Gesellschafter- und Gesellschaftsebene näher beleuchtet.

Nach der Entscheidung des BFG vom 6. Februar 2109 ist ein Vorbringen zur Verschuldensfrage unbeachtlich, da mit der rechtskräftigen Bestrafung wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens die (einzige) Voraussetzung für die Haftung nach § 11 BAO erfüllt ist. Das Verschulden ist aufgrund der strafrechtlichen Verurteilung als gegeben anzunehmen.

In einem Urteil vom 10. Jänner 2019 hat sich der EuGH zu tauschähnlichen Umsätzen und deren Bemessungsgrundlage bei Entsorgungsleistungen geäußert. Das Urteil behandelt zwei Sachverhalte, nämlich die Erbringung von Entsorgungsleistungen bei Einbeziehung des Werts der entsorgten Gegenstände und den Ankauf von Gegenständen bei Einbeziehung von Leistungen zum Abbau derselben. In beiden Fällen kam der EuGH zum Schluss, dass beiderseits Leistungen erbracht worden und diese einer entsprechenden Besteuerung zuzuführen und bei der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen sind.

Nach der VwGH Entscheidung vom 21. November 2018 erlangt eine Holdinggesellschaft die Unternehmereigenschaft (und damit den Vorsteuerabzug), wenn sie (gegen Entgelt) in die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft eingreift. Aber auch die Erbringung von Besorgungsleistungen führt zur Begründung der Unternehmereigenschaft. Leistungsbesorgung (in der Form des Leistungseinkaufs) liegt vor, wenn ein Unternehmer es unternimmt, im eigenen Namen – aber für Rechnung eines anderen – einen Dritten zur Erbringung einer Leistung an den Auftraggeber zu veranlassen.

Eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft liegt vor, wenn eine juristische Person finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch derart in ein anderes Unternehmen eingegliedert ist, dass sie keinen eigenen Willen hat. Gesellschaften können auch im Rahmen einer Organschaft zur Berechnung und Entrichtung von Kammerumlage 1 verpflichtet sein, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Hinsichtlich der Kammerumlage 1 liegt der Vorteil einer Organschaft darin, dass Leistungen innerhalb der Organschaft nicht steuerbare Innenumsätze sind und in die Berechnung der Kammerumlage 1 daher nicht miteinbezogen werden.

In mehreren Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens haben sich alternative Konfliktbearbeitungsmethoden im Allgemeinen und Mediation im Speziellen bewährt. Der Gesetzgeber hat innerhalb der letzten Jahre diverse Einsatzgebiete rechtlich verankert – teilweise mit Anwendungsverpflichtung, teilweise auf freiwilliger Anwendungsbasis. Im derzeitigen Regierungsprogramm ist folgender Punkt zu finden: Unter der Überschrift „Effiziente und kundenorientierte Finanzverwaltung“ wird die geplante Reform der BAO – „Modernisierung des Verfahrensrechts, ua durch Weiterentwicklung/Einführung von kooperativen Verfahren“ – angesprochen. Der Beitrag von Petra Hübner-Schwarzinger skizziert den möglichen Einsatz von Mediation im abgabenrechtlichen Verfahren anhand einer Untersuchung samt Befragung der wesentlichen Personengruppen.

Strafregister enthalten österreichweit alle rechtskräftigen Verurteilungen. In der Praxis werden Auszüge aus den Strafregistern benötigt, um die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit nachzuweisen. Im  Zuge der Verteidigung in Finanzstrafverfahren ist es zweckmäßig, eine Abfrage aus den Strafregistern durchzuführen. Vorstrafen sind immerhin einer der wesentlichsten Erschwerungsgründe, die bisherige Unbescholtenheit hingegen ein zentraler Milderungsgrund bei der Strafbemessung.

In der Causa Dilly’s Wellnesshotel zur Energieabgabenvergütung für Dienstleister ab 2011 hat der Generalanwalt in seinem Schlussantrag vom 14. Februar 2019 dem EuGH vorgeschlagen, die Änderung der Beihilferegelung im BBG 2011 von der Anmeldepflicht freizustellen, da die Voraussetzungen erfüllt sind. Sofern der EuGH dem Antrag folgt, würde die Vergütung für Dienstleistungsbetriebe ab 2011 entfallen.

Aus der jüngsten Rechtsprechung

Markus Achatz, Gerhard Gaedke, Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel bieten eine Übersicht über die steuerrechtliche Judikatur der Höchstgerichte. Darunter VfGH-Entscheidungen zu entgeltlichen Leistung & Gegenleistung, Dienstverhältnis von Vertretungsärzten und zur Festsetzung von Forschungsprämien.

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.