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Breite Mehrheit im Verfassungsausschuss für Brexit-Begleitgesetz

Brexit (Bild: © iStock)

Österreich bereitet sich auf einen ungeregelten Austritt Großbritanniens aus der EU vor. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats gab gestern (25. 2. 2019) grünes Licht für das sogenannte „Brexit-Begleitgesetz 2019“ und einen zugehörigen Gesetzentwurf.

Damit kann die von der Regierung vorgelegte Sammelnovelle wie geplant noch in dieser Woche vom Nationalrat beschlossen werden. Insbesondere geht es um den Aufenthaltsstatus von in Österreich lebenden britischen Staatsbürgern, Bestimmungen für Studierende sowie Übergangsregelungen für britische Gesellschaften, die im Vereinigten Königreich registriert sind und einen Verwaltungssitz in Österreich haben.

Auch für heimische Vorsorgekassen und Versicherungen, die in britische Kapitalanlagefonds investiert haben, sind Übergangsfristen vorgesehen. Der Beschluss im Ausschuss fiel mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, NEOS und JETZT, ein Antrag der SPÖ, den Gesetzentwurf einer nochmaligen Begutachtung zu unterziehen, fand keine Mehrheit.

In Kraft treten sollen die Bestimmungen der Sammelnovelle (491 d.B.) und eines ergänzend dazu eingebrachten Gesetzesantrags nur dann, wenn kein Vertrag zwischen der EU und Großbritannien über den Brexit zustande kommt.

Zur Parlamentskorrespondenz 170 vom 25. 2. 2019.

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