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Mehr Transparenz bei Geschäften auf Online-Plattformen

Onlinehandel (Bild: © iStock)

Die EU sorgt mit einer Neuregelung dafür, dass Unternehmen bei Geschäften auf Online-Plattformen künftig mit transparenteren, faireren und vorhersehbareren Rahmenbedingungen rechnen können. Dazu gehört auch ein wirksames System für das Einlegen von Rechtsmitteln. Die Botschafterinnen und Botschafter der Mitgliedstaaten, die im AStV zusammentreten, haben am 20. 2. 2019 die am 13. 2. 2019 mit dem Europäischen Parlament erzielte vorläufige Einigung über eine vorgeschlagene Verordnung gebilligt, mit der die Beziehungen zwischen Online-Plattformen und Unternehmen, die Geschäfte über diese Plattformen abwickeln, geregelt werden sollen.


Hauptziel der Verordnung ist es, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der gewerblichen Nutzern von Online-Plattformen transparente Geschäftsbedingungen bietet und gewährleistet, dass ihnen bei Verstößen gegen diese Geschäftsbedingungen wirksame Rechtsmittel zur Verfügung stehen.

Zu den Online-Plattformen, die unter die Verordnung fallen, gehören Online-Marktplätze, Online-Dienste für Softwareanwendungen und/oder soziale Medien sowie Online-Suchmaschinen, und zwar unabhängig von ihrem Niederlassungsort, sofern ihre Kunden gewerbliche Nutzer und in der EU niedergelassen sind und ihre Waren oder Dienstleistungen Verbrauchern anbieten, die sich ebenfalls in der EU befinden.

Im Interesse der Transparenz werden die Plattformen verpflichtet, die Geschäftsbedingungen ihrer Online-Vermittlungsdienste eindeutig und verständlich zu machen. Wenn sie beschließen, die Bereitstellung ihrer Dienste für einen gewerblichen Nutzer einzuschränken, auszusetzen oder zu beenden, sollen sie dies begründen. Darüber hinaus sollen die Plattformen die wichtigsten Parameter offenlegen, die für das Ranking der gewerblichen Nutzer bei den Suchergebnissen entscheidend sind. Gleiches gilt für eine etwaige differenzierte Behandlung von Waren und/oder Dienstleistungen, die von den Plattformen selbst oder von ihnen unterstehenden Unternehmen angeboten werden. Ferner sollen sie die wichtigsten wirtschaftlichen, kommerziellen oder rechtlichen Erwägungen schildern, aus denen sie gewerbliche Nutzer daran hindern, Verbrauchern außerhalb der Plattform andere Bedingungen anzubieten.

Was die Mechanismen für das Einlegen von Rechtsmitteln betrifft, so verpflichtet die Verordnung alle Plattformen (mit Ausnahme der kleinsten, die in der Verordnung eindeutig definiert werden), ein wirksames und rasches internes Beschwerdemanagementsystemeinzurichten und einmal im Jahr über dessen Wirksamkeit zu berichten. Zudem sollen die Plattformen verpflichtet sein, in ihren Geschäftsbedingungen mindestens zwei Mediatoren für den Fall zu nennen, dass Streitigkeiten zwischen ihren gewerblichen Nutzern nicht durch das interne Beschwerdemanagementsystem beigelegt werden können. Mit der Verordnung erhalten repräsentative Organisationen, Verbände und öffentliche Stellen das Recht, gerichtlich gegen Plattformen vorzugehen, die gegen die Verordnung verstoßen. Die Mitgliedstaaten wiederum erhalten die Befugnis, Sanktionen im Einklang mit ihren nationalen Systemen für Verstöße gegen diese Verordnung festzulegen. Nach der Verordnung soll die Kommission

  • die Plattformen auffordern, Gremien unabhängiger spezialisierter Mediatoren einzurichten,
  • Verhaltenskodexe aufstellen und
  • regelmäßig überprüfen, wie gut die neuen Bestimmungen ihren Zweck erfüllen.

Die Verordnung wird zwölf Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU gelten.


Die nächsten Schritte

Der vereinbarte Text wird zunächst wie üblich von den Rechts- und Sprachsachverständigen überarbeitet und in Kürze dem Europäischen Parlament und dem Rat zur förmlichen Annahme vorgelegt.


Zur Pressemitteilung des Rats der EU.

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