BFG: Kein häusliches Arbeitszimmer bei einem Universtiätslektor
Als Umschulungsmaßnahmen iSd § 16 Abs 1 Z 10 bzw § 4 Abs 4 Z 7 EStG sind nur solche anzusehen, mit denen die Ausübung von nach den zivilrechtlichen Bestimmungen zulässigen Berufen verfolgt wird.
NeuFöR Wartungserlass 2019
Mit Erlass des BMF vom 23. 4. 2019, BMF-010222/0020-IV/7/2019, BMF-AV 63/2019, wurden im Rahmen der laufenden Wartung 2019 werden gesetzliche Änderungen aufgrund des Deregulierungsgesetzes 2017 (BGBl I 2017/40) und der Änderung der Gewerbeordnung (BGBl I 2017/94) in die Neugründungs-Förderungs-Richtlinien 2008 (NeuFöR) eingearbeitet.
Schätzung der Kfz-Kosten für Familienheimfahrten
Berufliche Fahrtkosten sind mit den tatsächlichen Werten anzusetzen. Das amtliche Kilometergeld bietet nur dann eine taugliche Schätzungsgrundlage, wenn es den tatsächlichen Verhältnissen entspricht (VwGH 8. 10. 1998, 97/15/0073). Dies gilt auch für Familienheimfahrten im Sinne des § 20 Abs 1 Z 2 lit e EStG (BFG 10. 4. 2019, RV/7104005/2014).
BMF-Info: Steuerliche Behandlung von für Anteilsinhaber angeschafften bzw hergestellten Immobilien
Die jüngere Rechtsprechung des VwGH im Zusammenhang mit Gebäuden, die von Kapitalgesellschaften errichtet und an Gesellschafter vermietet werden, machte eine Überarbeitung der Rz 637 und 638 der KStR 2013 (Prüfungsschema Wurzelausschüttung, Renditemiete) notwendig.
Clearingmeldungen – Erkenntnisfortschritte
Mit der Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) wurde auch ein SV-Clearingsystem eingeführt, mit dem die Sozialversicherung eine rasche Reaktion auf fehlerhafte oder unvollständig übermittelte ELDA-Meldungen erreichen möchte. Seit 1. 1. 2019 werden Dienstgeber rasch darüber informiert, dass erstattete Meldungen Widersprüchlichkeiten aufweisen oder gemeldete Sachverhalte unschlüssig sind.
Elektronische Vorausmeldung für die Rückzahlung von Abzugsteuern
Das Erstattungsverfahren für Quellensteuern von beschränkt Steuerpflichtigen und das Verfahren für die Ausstellung von Befreiungsbescheiden bei Arbeitskräfteüberlassung wurde neu geregelt und erfordert ab 1. 1. 2019 eine elektronische Vorausmeldung mit den dafür vorgesehenen Web-Formularen. Für die Rückzahlung von Abzugsteuer für Arbeitskräfteüberlassung wurde diese Vorausmeldung sehr aufwändig gestaltet – Unternehmen sollten die Datenaufbereitung daher rechtzeitig planen. Ein Gastbeitrag von Mag. Alexandra Platzer.
SWK.Podcast 13/2019
Willkommen zum SWK.media Podcast. Hören Sie die Zusammenfassung von Ausgabe Nr. 13 vom Mai 2019.
VwGH zum Begriff des Hauptwohnsitzes
(B. R.) – Gemäß § 29 Z 2 EStG (idF 1. StabG 2012) sind sonstige Einkünfte ua Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen. Nach § 30 Abs 1 EStG sind private Grundstücksveräußerungen Veräußerungsgeschäfte von Grundstücken, soweit sie keinem Betriebsvermögen angehören.
Lichtbild verpflichtend auf der e-card
Es ist gesetzlich vorgesehen, dass ab 1. 1. 2020 nur noch e-cards mit Lichtbildern ausgegeben werden dürfen. Mit BGBl I 2019/23, ausgegeben am 21. 3. 2019, wurden Präzisierungen der gesetzlichen Grundlage vorgenommen und eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung sowie datenschutzrechtliche Begleitbestimmungen geschaffen. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.
Ansprüche für Krisenpflegepersonen und Änderungen beim Familienzeitbonus
Mit BGBl I 2019/24, ausgegeben am 21. 3. 2019, wurde zum einen Krisenpflegepersonen ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe eröffnet. Zum anderen wurde dadurch das Erfordernis des gemeinsamen Haushalts mit dem Kind für den Anspruch auf Familienzeitbonus gelockert. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.
Regierung präsentierte erste Details zur geplanten Steurreform
Im Beisein der Regierungsspitze haben Finanzminister Hartwig Löger und Finanzstaatsekretär Hubert Fuchs am 30. 4. 2019 die Eckpunkte der Steuerreform präsentiert, die nach Absicht der ÖVP-FPÖ-Koalition erstmals ohne zusätzliche Staatsverschuldung und neue Abgabenbelastungen finanziert werden soll.
Steuerberater: Steuerreform bringt Verbesserungen im internationalen Steuerwettbewerb
Wien (OTS) – Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer begrüßt das präsentierte Steuerreformpaket vor allem in Hinblick auf die Verbesserung des Wirtschaftsstandortes Österreich im internationalen Steuerwettbewerb. Positiv beurteilt KSW-Präsident Klaus Hübner die Senkung der Körperschaftsteuer und die Erhöhung des Gewinnfreibetrages sowie die Gegenfinanzierung der Steuerreform ohne Einführung neuer oder Erhöhung bestehender Steuern. Wünschenswert wäre für Hübner noch eine Senkung der Lohnnebenkosten im Interesse der Wirtschaft gewesen.










