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Elektronische Vorausmeldung für die Rückzahlung von Abzug­steuern

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Das Erstattungs­verfahren für Quellen­steuern von beschränkt Steuer­pflichtigen ( § 240a BAO) und das Verfahren für die Ausstellung von Befreiungs­bescheiden bei Arbeitskräfteüb­erlassung wurde neu geregelt und erfordert ab 1. 1. 2019 eine elektronische Vorausmeldung mit den dafür vorgesehenen Web-Formularen. Für die Rückzahlung von Abzug­steuer für Arbeitskräfteüb­erlassung wurde diese Vorausmeldung sehr aufwändig gestaltet – Unternehmen sollten die Datenaufbereitung daher rechtzeitig planen. Ein Gastbeitrag von Mag. Alexandra Platzer.

Der ganze Artikel (PV-Info 4/2019, 10) als PDF und bei Lindeonline.

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