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Das Erstattungsverfahren für Quellensteuern von beschränkt Steuerpflichtigen ( § 240a BAO) und das Verfahren für die Ausstellung von Befreiungsbescheiden bei Arbeitskräfteüberlassung wurde neu geregelt und erfordert ab 1. 1. 2019 eine elektronische Vorausmeldung mit den dafür vorgesehenen Web-Formularen. Für die Rückzahlung von Abzugsteuer für Arbeitskräfteüberlassung wurde diese Vorausmeldung sehr aufwändig gestaltet – Unternehmen sollten die Datenaufbereitung daher rechtzeitig planen. Ein Gastbeitrag von Mag. Alexandra Platzer.
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