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NeuFöR Wartungserlass 2019

(Bild: © BMFcitronenrot) (Bild: © BMFcitronenrot)

Mit Erlass des BMF vom 23. 4. 2019, BMF-010222/0020-IV/7/2019, BMF-AV 63/2019, wurden im Rahmen der laufenden Wartung 2019 werden gesetzliche Änderungen aufgrund des Deregulierungsgesetzes 2017 (BGBl I 2017/40) und der Änderung der Gewerbeordnung (BGBl I 2017/94) in die Neugründungs-Förderungs-Richtlinien 2008 (NeuFöR) eingearbeitet.

Die NeuFöR idF des Wartungserlasses 2019 sind bei Prüfungen für vergangene Förderzeiträume und auf offene Abgabenfälle anzuwenden, soweit nichts anderes geregelt ist bzw soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen oder günstigere Regelungen in den NeuFöR Gültigkeit hatten. Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 BAO dar.

⇒   Zum Wartungserlass.

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