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Die jüngere Rechtsprechung des VwGH im Zusammenhang mit Gebäuden, die von Kapitalgesellschaften errichtet und an Gesellschafter vermietet werden, machte eine Überarbeitung der Rz 637 und 638 der KStR 2013 (Prüfungsschema Wurzelausschüttung, Renditemiete) notwendig.
Insbesondere kann aus der Errichtung und fremdüblichen Überlassung einer Immobilie an den Anteilsinhaber kein (bisher unter bestimmten Voraussetzungen vom BMF vertretenes) wirtschaftliches Eigentum des Anteilsinhabers abgeleitet werden.
Das BMF hat daher am 2. 5. 2019 eine Info (vom 17. 4. 2019, BMF-010216/0002-IV/6/2019) veröffentlicht, in der bis zur nächsten Wartung der KStR 2013 die sich aus der Rechtsprechung der VwGH ergebenden Änderungen anhand eines Prüfschemas dargestellt werden. Die Info ist auf alle offenen Verfahren anzuwenden.