Autor: Linde Redaktion

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.
Allgemein

Neu im BGBl: Änderung des Parteiengesetzes und Einrichtung einer Disziplinarkommission

Mit BGBl I 2019/55 wurde am 8. 7. 2019 das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird, kundgemacht. Außerdem wurde mit BGBl I 2019/56, ebenfalls am 8. 7. 2019, das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Tätigkeit der Klubs der wahlwerbenden Parteien im Nationalrat und im Bundesrat erleichtert wird, geändert wird, kundgemacht.

BFGjournal Interviews Linde TV Podcast

Prof. Dr. Stefan Bendlinger im BFGjournal zu Gast

2015 wurde Dr. Stefan Bendlinger in der Kategorie Internationales Steuer­recht zum Steuerberater des Jahres gewählt. Bendlinger ist in facheinschlägigen Gremien in Österreich und im Ausland vertreten, so zB im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) in Frankfurt oder im Business and Industry Advisory Committee der OECD (BIAC) in Paris.

Allgemein BFG BFGjournal

BFG: Wiederaufnahme und Tankkarten

Die Sanierung eines Wiederaufnahmebescheides durch Ergänzung der Wiederaufnahmsgründe mithilfe der Begründung der Beschwerdevorentscheidung ist möglich, wenn im Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Verfahrens ein Wiederaufnahmegrund tatsächlich vorhanden war.

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Sonderzahlung Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc.

Familienzeit­bonus – oder: Vätern extra schwer gemacht!

Als Familienzeit im Sinne des § 2 Abs 4 FamZeitbG versteht man den Zeitraum zwischen 28 und 31 Tagen, in dem sich ein Vater aufgrund der kürzlich erfolgten Geburt seines Kindes ausschließlich seiner Familie widmet und dazu die Erwerbstätigkeit unterbricht, keine andere Erwerbstätigkeit ausübt, keine Leistungen aus der Arbeitslosen­versicherung sowie keine Entgeltfort­zahlung aufgrund von oder Leistungen bei Krankheit erhält.

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VwGH

VwGH: Private Grundstücksveräußerung nach dem 1. StabG 2012

Der VwGH führte aus, die neue Rechtslage für private Grundstücksveräußerungen ist erstmals für Veräußerungen nach dem 31. 3. 2012 anzuwenden, wobei für die zeitliche Anknüpfung bei außerbetrieblichen Grundstücksveräußerungen (wie bis 31. 3. 2012 bei Spekulationsgeschäften) das Verpflichtungsgeschäft maßgeblich ist.

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Umsatzsteuer VwGH

VwGH: Steuerschuld bei Bauleistungen gemäß § 19 Abs 1a UStG

In diesem Fall wurde eine GmbH mit der Durchführung von Trockenbauarbeiten beauftragt. Auf der Schlussrechnung vermerkte die GmbH, dass die Umsatzsteuerschuld gemäß § 19 Abs 1a UStG auf die Leistungsempfängerin übergeht. In § 19 Abs 1a UStG hat der nationale Gesetzgeber den Übergang der Steuerschuld auf den Empfänger von Bauleistungen daran geknüpft, dass der Empfänger entweder ein Unternehmer ist, der seinerseits mit der Erbringung einer Bauleistung beauftragt ist, oder ein Unternehmer, der üblicherweise selbst Bauleistungenerbringt.