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Mit BGBl I 2019/55 wurde am 8. 7. 2019 das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird, kundgemacht. Außerdem wurde mit BGBl I 2019/56, ebenfalls am 8. 7. 2019, das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Tätigkeit der Klubs der wahlwerbenden Parteien im Nationalrat und im Bundesrat erleichtert wird, geändert wird, kundgemacht.
⇒ Zum BGBl I 2019/55 im RIS.
⇒ Zum BGBl I 2019/56 im RIS.
Mit BGBl I 2019/57 wurde am 8. 7. 2019 eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes kundgemacht, die zur Einrichtung einer Disziplinarkommission zur Erlassung von Disziplinarerkenntnissen und zur Entscheidung über Suspendierungen hinsichtlich der Beamten der Parlamentsdirektion, des Rechnungshofes und der Volksanwaltschaft bei der Parlamentsdirektion führen wird.
⇒ Zum BGBl I 2019/57 im RIS.