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Der Gerichtshof nimmt erstmals eine Auslegung und Anwendung von Art 260 Abs 3 AEUV vor, der es ermöglicht, einem Mitgliedstaat, der gegen seine Verpflichtung verstoßen hat, Maßnahmen zur Umsetzung einer Richtlinie der Union mitzuteilen, eine finanzielle Sanktion aufzuerlegen.
Der Gerichtshof verurteilt Belgien zur Zahlung eines Zwangsgelds mit einem Tagessatz von 5.000 Euro, weil Belgien die Richtlinie über Hochgeschwindigkeitsnetze für die elektronische Kommunikation teilweise nicht umgesetzt und der Kommission somit auch keine entsprechenden Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt hat.
⇒ Zur Pressemitteilung des EuGH.
⇒ Zum vollständigen Entscheidungstext.