DREIECKSSACHVERHALTE | Wie man triangulare DBA-Fälle richtig löst!
Wer sich intensiv mit abkommensrechtlichen Fragen beschäftigt, stellt schnell fest, dass Dreieckssachverhalte zur Herausforderung werden können. Schon die Frage auf welches DBA sich Steuerpflichtige berufen können, ist durchaus komplex. Dieser fallorientierte Leitfaden soll als Hilfestellung dienen, um komplexe Dreieckssachverhalte leichter lösen zu können.
REALISIERUNG | Unbewegliches Vermögen nicht-ansässiger Körperschaften
Veräußert eine ausländische Körperschaft ein inländisches Grundstück, stellen sich diverse Rechtsfragen. Unterliegen die Einkünfte der beschränkten Steuerpflicht? Wie sind sie zu ermitteln und wie ist die Steuer zu erheben? Kommt die ImmoESt zur Anwendung oder sind die Einkünfte zu veranlagen?
GRUPPENBESTEUERUNG | Zulässigkeit der Bildung einer Schwestergruppe
Können zwei inländische Schwesterngesellschaften mit einer ausländischen Mutter eine Unternehmensgruppe bilden? Diese Frage hat in letzter Zeit den BFG sowie nun auch den VwGH beschäftigt. Der VwGH bestätigte kürzlich eine Gruppenbildung mit einem EU/EWR-Gruppenträger ohne Zweigniederlassung in Österreich und erklärt damit eine Unternehmensgruppe zwischen österreichischen Schwesterngesellschaften, für zulässig. Das außergewöhnliche an der strittigen Konstellation war, dass die gemeinsame Muttergesellschaft der österreichischen Schwestergesellschaften im Ausland ansässig war und in Österreich über keine Zweigniederlassung verfügte. Was heißt dieses höchstgerichtliche Urteil nun für die Praxis?
LOHNABGABEN | Ist Verzicht auf Regress beim Dienstnehmer ein lohnwerter Vorteil?
Als Folge von GPLB (Prüfung von Lohnabgaben) werden bei nicht ordnungsgemäßer Versteuerung von lohnwerten Vorteilen oder generell von Bezügen, die Dienstnehmern zugewendet werden, Nachforderungen für Lohnsteuer, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben erhoben.
AbgÄG 2024 | Was ändert sich für Unternehmensgruppen iSd § 9 KStG?
Im Mai wurde der Entwurf des AbgÄG 2024 veröffentlicht. Dieses bringt auch einige Änderungen für die Unternehmensgruppe nach § 9 KStG, wie eine digitale Einbringung von Gruppenanträgen, die Zurechnung ausländischer Verluste und eine Regelung zur Behandlung von Teilwertabschreibungen bzw Veräußerungsverlusten vor dem Wirksamwerden einer Unternehmensgruppe. Diese praxisrelevanten Änderungen möchten wir im Folgenden näher beleuchten.
GREEN TAX | Die Weiterentwicklung der Kunststoffbesteuerung in Europa
Aus Unternehmenssicht führt kein Weg daran vorbei, denn Fakt ist: die Einführung und Weiterentwicklung von Kunststoffsteuern ist ein zentraler Bestandteil der Bemühungen der EU zur Reduzierung der Umweltbelastung durch Kunststoffabfälle und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft. Grundlage dafür ist die EU-Einwegkunststoffrichtlinie, welche den Rahmen, die Absichten und die möglichen Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten präzisiert. Einzelne europäische Länder haben bereits unterschiedliche Ansätze und Regelungen eingeführt, andere warten noch ab oder sind bereits intensiv an der Ausarbeitung eigener Strategien. Dieser Artikel bietet Ihnen einen Überblick über das Grundlagenwerk dieser Richtlinie und verweist auf die aktuelle Studie unseres Netzwerkpartners WTS Global, aus der die aktuellen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten ersichtlich sind.
START-UP-PAKET | Vorteilhaftigkeit der Anwendung des § 67a EStG
Mit dem mit 01.01.2024 in Kraft getretenen Start-Up-Förderungsgesetz wurden abgabenrechtlichen Erleichterungen für Mitarbeiterbeteiligungen umgesetzt (vgl. START-UP-PAKET | Start-Up-Förderungsgesetz beschlossen – ICON Wirtschaftstreuhand GmbH). Kernpunkte der neuen Regelung sind die Schaffung eines Besteuerungsaufschubs bei Erwerb von Unternehmensanteilen, die Einführung einer Pauschalregelung im Rahmen der Besteuerung bei der Veräußerung von Mitarbeiterbeteiligungen und die Schaffung einer Begünstigung im Bereich der Sozialversicherungsbeiträge sowie bei den Lohnnebenkosten. Die Neuregelung ist grundsätzlich zu begrüßen, allerdings ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Anwendung tatsächlich steuerliche Vorteile bringt.
CORONAVIRUS | Sanierung von COFAG-Hilfen durch Obergrenzenrichtlinien!
Wenngleich die anläßlich der COVID-19-Pandemie gewährten staatlichen Unternehmenshilfen seitens der bisher zuständigen (und in Kürze aufgelösten) COFAG weitgehend abgewickelt sind, so gibt es bekanntlich noch offene Problembereiche, die aus einer inkorrekten Umsetzung der EU-rechtlichen Vorgaben in österreichischen Förderrichtlinien resultieren: Einerseits wurden für bestimmte Zuschüsse die maßgeblichen beihilfenrechtlichen Antragsfristen überschritten, was zwischenzeitig durch sog. „Spätantragsrichtlinien“ saniert wurde. Andererseits war für mehrere Zuschussarten nicht beachtet worden, dass die maßgeblichen Höchstbeträge bzw Förderobergrenzen nicht für jede einzelne Unternehmenseinheit eines Konzerns sondern für den gesamten „Unternehmensverbund“ gelten. Nun soll endlich auch diese Problematik durch eigene „Obergrenzenrichtlinien“ (mit Antragstellung bis spätestens 31.10.2024) einer Lösung zugeführt werden, deren Kerninhalte wir im folgenden Beitrag skizzieren wollen.
NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | Update zur CSDDD
Die europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) sieht Verpflichtungen für Unternehmen vor, ihre Lieferkette auf fragwürdige Praktiken in Bezug auf Umwelt- und Arbeitsaspekte zu überprüfen. Das Europäische Parlament hat dem Kompromisstext zur Richtlinie am 24.4.2024 seine Zustimmung erteilt. Am 24.5.2024 hat der Rat der Europäischen Union dem Kompromisstext zur CSDDD zugestimmt.
OFFENLEGUNG | Rechtzeitige Veröffentlichung von Jahresabschlüssen
Kapitalgesellschaften müssen ihre Jahres- und Konzernabschlüsse innerhalb von fünf Monaten aufstellen und binnen neun Monaten nach dem Bilanzstichtag an das Firmenbuchgericht übermitteln. Demgemäß sind die Abschlüsse zum 31.12.2023 nach allgemeinem Unternehmensrecht bis spätestens 30.9.2024 offenzulegen, wobei bei der Offenlegung seit 01.07.2022 besonderen Formvorschriften gefolgt werden muss.
LOHNVERRECHNUNG | Das neue Telearbeitsgesetz
Während der Corona Pandemie erließ der Gesetzgeber im Jahr 2021 das bis heute geltende Homeoffice-Maßnahmenpaket. Die Möglichkeit für Dienstnehmer, ihre Tätigkeit von zuhause aus verrichten zu können, fand in der Praxis großen Anklang. In den letzten Jahren hat sich aber zunehmend gezeigt, dass die Einschränkung der Regelungen auf ein Arbeiten im „Homeoffice“ nicht mehr zeitgerecht ist und es einer Ausweitung hin zu einer ortsungebundenen Telearbeit bedarf. Die Regierung hat daher ein sogenanntes „Telearbeitsgesetz“ (TelearbG) vorgelegt, das demnächst im Nationalrat beschlossen werden soll.
FASTER | EU-weite Einigung auf schnellere QuSt-Rückerstattung
Am 14. Mai 2024 haben sich die EU Mitgliedstaaten auf eine Richtlinie über schnellere und sicherere Verfahren für die Entlastung von Quellensteuern auf grenzüberschreitende Dividenden aus öffentlich gehandelten Aktien und bestimmte Zinsen aus öffentlich gehandelten Anleihen, geeinigt. Die Richtlinie verpflichtet in Zukunft die Mitgliedsstaaten, im Rahmen eines automatisierten Verfahrens, Ansässigkeitsbescheinigungen innerhalb von 14 Kalendertagen auszustellen.