Kategorie: Uncategorized

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Vorzeitige Alterspension und geringfügig beschäftigter Gesellschafter

Neben dem Bezug einer vorzeitigen Alterspension darf keine versicherungs­pflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt werden, Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung schaden dagegen nicht. Wie verhält es sich aber für einen mitarbeitenden Gesellschafter mit Gewinnen der GmbH? Sie sind zum geringfügigen Entgelt immer dazuzurechnen, meinte die PVA und forderte die Pension für fast ein Jahr zurück. So pauschal kann man das nicht sagen, meinte der OGH und sprach im Anlassfall die Pension wieder zu.

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Lohndumping: Erleichterungen für die Transportwirtschaft

Mit dem Bundes­gesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungs­gesetz und das Sozial­betrugsbekämpfungs­gesetz geändert werden, BGBl I 2017/64, ausge­geben am 22. 5. 2017, wurden administrative Erleichterungen für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienst­leistungen in der Transportbranche festgelegt. Diese treten mit 1. 6. 2017 in Kraft und werden hier von Dr. Andreas Gerhartl überblicksweise dargestellt.

Textilgewerbe: Erhöhung der KV-Löhne um 1,9 % in den Lohngruppen 1 bis 6. (Bild: © iStock)
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KV-Abschluss für das Textilgewerbe

Die Gewerkschaft PRO-GE berichtet vom erfolgreichen Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für die im Textilgewerbe beschäftigten Arbeiter. Dabei wurde unter anderem die Erhöhung der KV-Löhne um 1,9 % in den Lohngruppen 1 bis 6 und die Erhöhung der KV-Löhne um 1,7 % in den Lohngruppen 7 bis 12 vereinbart. Der neue Kollektivvertrag gilt rückwirkend ab 1. 6. 2017 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

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Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze macht Probleme

Bis Anfang 2017 musste jeder Arbeitnehmer als vollversichert bei der Krankenkasse angemeldet werden, wenn er an einem einzelnen Tag mehr als 32 Euro verdient hat. Das galt auch für tageweise Aushilfskräfte. Um etwa der Gastronomie zu helfen, wurde diese sogenannte „tägliche Geringfügigkeitsgrenze“ abgeschafft. Das macht aber nun wieder Probleme.

(Bild: © ÖBB/Bönsch)
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ÖBB: Befreiung vom Dienstgeberbeitrag im Infrastrukturbereich

Nach § 50 Abs 2 Bundesbahngesetz ist die ÖBB-Infrastruktur AG von bundesgesetzlichen Abgaben mit Ausnahme der Umsatzsteuer, von den Bundesverwaltungsabgaben sowie den Gerichts- und Justizverwaltungsabgaben befreit, soweit sich diese Abgaben und Gebühren aus der Erfüllung der jeweiligen in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Aufgaben dieser Gesellschaft ergeben.

Der Oberste Gerichtshof in Wien. (Bild: © Linde Verlag)
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Übergang der Rückzahlungsverpflichtung für anfechtbare Zahlungen

Die Bestimmung des § 7 Abs 7 IESG ist so auszulegen, dass der angeordnete Übergang der Rückzahlungsverpflichtung für anfechtbare Zahlungen vom Arbeitnehmer auf den Insolvenz-Ausfallgeld Fonds voraussetzt, dass für die Forderung, die der angefochtenen Zahlung zugrunde liegt, ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Insolvenz Ausfallgeld bestand. Eine Ausweitung der Sicherungsgrenzen des IESG ist mit dieser Bestimmung nicht verbunden.

(Bild: © iStock)
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Bildungskarenz: Beitragsgrundlage für Bemessung des Weiterbildungsgeldes

Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, nach welcher Jahresbeitragsgrundlage sich die Bemessung des Weiterbildungsgelds im Rahmen einer Bildungskarenz richtet. Dazu führte der VwGH aus, dass es bei einer Geltendmachung des Anspruchs bis 30. 6. auf die Beitragsgrundlage des vorletzten Kalenderjahres ankommt, bei Geltendmachung nach dem 30. 6. dagegen auf jene des letzten Kalenderjahres.