Vorzeitige Alterspension und geringfügig beschäftigter Gesellschafter
Neben dem Bezug einer vorzeitigen Alterspension darf keine versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt werden, Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung schaden dagegen nicht. Wie verhält es sich aber für einen mitarbeitenden Gesellschafter mit Gewinnen der GmbH? Sie sind zum geringfügigen Entgelt immer dazuzurechnen, meinte die PVA und forderte die Pension für fast ein Jahr zurück. So pauschal kann man das nicht sagen, meinte der OGH und sprach im Anlassfall die Pension wieder zu.
Entstehen und Aliquotierung des Urlaubsanspruchs
Die Konsumation des vollen Urlaubsanspruchs bei Beginn des Urlaubsjahres kann eine „überaliquote“ Auszahlung von Urlaubsentgelt bewirken. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.
Kollektivvertragsabschluss für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie ab 1. 5. 2017
Bei den Angestellten der Baugewerbe und der Bauindustrie kam es diesmal wieder zu einem zweijährigen Gehaltsabschluss. Die Änderungen sind mit 1. 5. 2017 wirksam geworden. Darüber hinaus kommt es auch zu Änderungen im Rahmenrecht. Rudolf Grafeneder geht in der Juni-Ausgabe der PV-Info näher auf die Änderungen ein.
Lohndumping: Erleichterungen für die Transportwirtschaft
Mit dem Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz geändert werden, BGBl I 2017/64, ausgegeben am 22. 5. 2017, wurden administrative Erleichterungen für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen in der Transportbranche festgelegt. Diese treten mit 1. 6. 2017 in Kraft und werden hier von Dr. Andreas Gerhartl überblicksweise dargestellt.
Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,
wir warten noch auf den üblichen Gesetzesänderungsmarathon zur Jahresmitte. Im Vorfeld gibt es derzeit nur eine für die Personalverrechnung äußerst relevante Neuerung bzw…
KV-Abschluss für das Textilgewerbe
Die Gewerkschaft PRO-GE berichtet vom erfolgreichen Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für die im Textilgewerbe beschäftigten Arbeiter. Dabei wurde unter anderem die Erhöhung der KV-Löhne um 1,9 % in den Lohngruppen 1 bis 6 und die Erhöhung der KV-Löhne um 1,7 % in den Lohngruppen 7 bis 12 vereinbart. Der neue Kollektivvertrag gilt rückwirkend ab 1. 6. 2017 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze macht Probleme
Bis Anfang 2017 musste jeder Arbeitnehmer als vollversichert bei der Krankenkasse angemeldet werden, wenn er an einem einzelnen Tag mehr als 32 Euro verdient hat. Das galt auch für tageweise Aushilfskräfte. Um etwa der Gastronomie zu helfen, wurde diese sogenannte „tägliche Geringfügigkeitsgrenze“ abgeschafft. Das macht aber nun wieder Probleme.
Nochmalige Verschiebung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung
Das Inkrafttreten der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung wurde nun vom 1. 1. 2018 auf den 1. 1. 2019 verschoben, damit der Hauptverband die technischen Voraussetzungen für die Meldung der monatlichen Beitragsgrundlagen bis zum Ablauf des 31. 12. 2017 schaffen kann.
ÖBB: Befreiung vom Dienstgeberbeitrag im Infrastrukturbereich
Nach § 50 Abs 2 Bundesbahngesetz ist die ÖBB-Infrastruktur AG von bundesgesetzlichen Abgaben mit Ausnahme der Umsatzsteuer, von den Bundesverwaltungsabgaben sowie den Gerichts- und Justizverwaltungsabgaben befreit, soweit sich diese Abgaben und Gebühren aus der Erfüllung der jeweiligen in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Aufgaben dieser Gesellschaft ergeben.
Übergang der Rückzahlungsverpflichtung für anfechtbare Zahlungen
Die Bestimmung des § 7 Abs 7 IESG ist so auszulegen, dass der angeordnete Übergang der Rückzahlungsverpflichtung für anfechtbare Zahlungen vom Arbeitnehmer auf den Insolvenz-Ausfallgeld Fonds voraussetzt, dass für die Forderung, die der angefochtenen Zahlung zugrunde liegt, ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Insolvenz Ausfallgeld bestand. Eine Ausweitung der Sicherungsgrenzen des IESG ist mit dieser Bestimmung nicht verbunden.
Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,
auch in der zweiten Ausgabe dieses Jahres stellen wir Ihnen noch einige gesetzliche Neuerungen vor – so die bereits mit 1. 1. 2017…
Bildungskarenz: Beitragsgrundlage für Bemessung des Weiterbildungsgeldes
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, nach welcher Jahresbeitragsgrundlage sich die Bemessung des Weiterbildungsgelds im Rahmen einer Bildungskarenz richtet. Dazu führte der VwGH aus, dass es bei einer Geltendmachung des Anspruchs bis 30. 6. auf die Beitragsgrundlage des vorletzten Kalenderjahres ankommt, bei Geltendmachung nach dem 30. 6. dagegen auf jene des letzten Kalenderjahres.