Und ewig lockt die atypische Beschäftigung
Während sich die Fälle atypischer Beschäftigung zwar vom VwGH zum BVwG verlagern, bleiben die Probleme und die grenzenlose Anzahl an Stehsätzen doch dieselben. Dieser Beitrag soll daher vor allem die Sachverhalte darstellen, um daran aufzuzeigen, woran die atypische Beschäftigung scheiterte und zur typischen Beschäftigung wurde. Obwohl es auch hier Ausnahmen gibt und manchmal eben doch kein Dienstvertrag vorliegt.
Erfolgsnachweis für Weiterbildungsgeld bei Wechsel der Ausbildung
Für den Anspruch auf Weiterbildungsgeld sind bei Betreiben der Weiterbildungsmaßnahme in Form eines Studiums Erfolgsnachweise erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn ein Wechsel zwischen einem Studium und einer anderen Ausbildungsart (oder umgekehrt) erfolgt (VwGH 14. 9. 2016, Ra 2015/08/0210, in Abänderung von B VwG 10. 11. 2015, W218 2104756-1; vgl dazu Gerhartl, Wechsel der Ausbildung während Bildungskarenz, PV-Info 5/2016, 14 f).
Dienstgeberauskunft an das Gericht bei Unterhaltsverfahren
In der Praxis erhalten Arbeitgeber des Öfteren Anfragen des Gerichts bezüglich des Einkommens eines Arbeitnehmers. Die vorliegende Entscheidung des OGH erleichtert dem Arbeitgeber den „Spagat“ zwischen Auskunftspflicht und Datenschutz zumindest in Bezug auf Unterhaltsauskünfte ( OGH 23. 2. 2016, 6 Ob 225/15d).
Aktuelles aus der Personalverrechnung
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.
Das Wiedereingliederungsteilzeitgesetz
Mit dem Wiedereingliederungsteilzeitgesetz, BGBl I 2017/30, ausgegeben am 18. 1. 2017, wird eine Maßnahme zur Erleichterung der Wiedereingliederung länger erkrankter Arbeitnehmer in den…
Sonstige arbeitsrechtliche Neuerungen
Im Jänner 2017 wurden einige arbeitsrechtliche Änderungen im BGBl kundgemacht, die hier kurz vorgestellt werden, Es handelt sich dabei um die Familienhospizkarenz betreffende Änderungen im Wiedereingliederungsteilzeitgesetz, um Änderungen im ArbVG und um Änderungen bei der Kurzarbeit.
Zurechnung von sonstigen Bezügen, die das Vorjahr betreffen
Die unbegründete Verschiebung der Auszahlung einer vereinbarten freiwilligen Abfertigung durch den Arbeitgeber ist als Willkür zu qualifizieren und steht der begünstigen Besteuerung für Nachzahlungen im Sinne des § 67 Abs 8 lit c EStG entgegen. Eine im Jänner für das Vorjahr getätigte Nachzahlung von Arbeitslohn ist im Lohnzettel für das Vorjahr zu erfassen und die Lohnsteuer ist für das Vorjahr abzuführen ( BFG 13. 4. 2016, RV/3100371/2013).
Steuerpflichtige Mitarbeiterrabatte: Laufende oder sonstige Bezüge?
Seit der Neuregelung der Mitarbeiterrabatte mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016, BGBl I 2015/118 (siehe ausführlich Prinz, Änderungen im Bereich der Steuer- und Beitragsbefreiungen, PV-Info 8/2015, Seite 14 ff), wurde immer wieder die steuerrechtliche Behandlung jener Teile der Mitarbeiterrabatte in der Lohn- und Gehaltsverrechnung zur Diskussion gestellt, die nicht steuerfrei abgerechnet werden können. Insbesondere aus der jüngeren Judikatur des VwGH ergibt sich, dass die Abgrenzung von laufenden und sonstigen Bezügen nach den allgemeinen Kriterien zu erfolgen hat und folglich die lohnsteuerliche Behandlung definiert wird.
Darf durch Sachbezüge der Nettobetrag des kollektivvertraglichen Bruttomindestentgelts unterschritten werden?
Der OGH hat sich bereits mit der Frage beschäftigt, ob Sachbezüge auf das kollektivvertragliche Mindestentgelt anzurechnen sind. Im August 2015 wurde dazu vom OGH die Auffassung vertreten, dass die Anrechnung des Sachbezugs auf das kollektivvertragliche Mindestentgelt unzulässig ist ( OGH 27. 8. 2015, 9 ObA 92/15t; dazu Rauch, Können Sachbezüge auf das kollektivvertragliche Mindestentgelt angerechnet werden? PV-Info 11/2015, Seite 24 ff). Davon ist die Frage zu unterscheiden, ob durch einen Sachbezug neben dem kollektivvertraglichen Bruttomindestentgelt der Nettobetrag, der sich aus dem kollektivvertraglichen Bruttomindestentgelt ergibt, unterschritten werden darf.