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Lohndumping: Erleichterungen für die Transportwirtschaft

Mit dem Bundes­gesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungs­gesetz und das Sozial­betrugsbekämpfungs­gesetz geändert werden, BGBl I 2017/64, ausge­geben am 22. 5. 2017, wurden administrative Erleichterungen für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienst­leistungen in der Transportbranche festgelegt. Diese treten mit 1. 6. 2017 in Kraft und werden hier von Dr. Andreas Gerhartl überblicksweise dargestellt.

Der ganze Artikel (PV-Info 6/2017, 3) als PDF und bei Lindeonline.

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