Kategorie: Sachgebiete

(Bild: © iStock)
Allgemein

Führung von Lohnkonten

Da es sich bei der Führung von Lohnkonten um keine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht handelt, kann der Tatbestand des § 33 Abs 1 FinStrG durch Defizite beim Lohnkonto nicht erfüllt werden. Diese Fälle sind daher ausschließlich nach § 33 Abs 2 lit b FinStrG zu beurteilen, es sei denn, ein Arbeitgeber wäre bescheidmäßig zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen verpflichtet worden. Für die Pflichtverletzung in einem derartigen Fall genügt bedingter Vorsatz. Der Verkürzungserfolg muss aber wissentlich bewirkt werden.

(Bild: © iStock)
Allgemein

Treuepflicht des Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten

Aus der Pflicht zur Parteientreue ergibt sich die Verpflichtung, im Rahmen des Mandatsverhältnisses erlangtes Wissen nicht zum Nachteil des Mandanten zu verwenden, um sich selbst einen unlauteren Vorteil zu verschaffen. Ein Rechtsanwalt darf demnach beim Abschluss von Verträgen in eigener Sache mit dem eigenen Mandanten das durch seine besondere (Vertrauens-)Stellung erlangte Wissen nicht zum eigenen Vorteil in einer gegen die Interessen des Mandanten gerichteten Weise verwenden.

(Bild: © iStock)
Sonderzahlung

Beitrags- und lohnsteuerrechtliche Behandlung von Fahrtkostenersätzen

Fahrtkostenersätze für Fahrten unmittelbar von der Wohnung zur Baustelle oder einem Einsatzort für Montage- und Servicetätigkeit sind steuerfrei. Im Bereich der Sozialversicherung sind derartige Fahrtkostenersätze beitragsfrei, wenn sie in den Abgaben Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer begünstigt sind.

Der österreichische Verwaltungsgerichtshof in Wien. (Bild: © VwGH)
Verfahren

Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Gemäß § 46 Abs 1 VwGG ist einer Partei auf Antrag die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis eine Frist versäumt und dadurch einen Rechtsnachteil erleidet. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt.

(Bild: © iStock)
Allgemein

Der Sachverständige als Zeuge

Was von einem Sachverständigen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens verlangt wird, lässt sich gemeiniglich so auf den Punkt bringen: die Beantwortung von Tatsachenfragen des Gerichts, die Vermittlung von Erfahrungssätzen und das Ziehen von Schlussfolgerungen unter Anwendung seiner Sachkunde. Was ist allerdings von einem (ehemaligen) Sachverständigen gefragt, der im Rahmen eines Gerichtsverfahrens nun als Zeuge einvernommen wird?

(Bild: © iStock)
Allgemein Wirtschaft

Crowdinvesting: Alternative Finanzierungsmodelle für KMU

Traditionell ist die Abhängigkeit der KMU von Bankkrediten sehr hoch. Für Unternehmer bedeutet dies ein nicht unerhebliches Risiko, da Banken als Folge der globalen Finanzkrise heute strenger reguliert werden und in ihrer Kreditvergabe zurückhaltender sind. Hier bietet sich Crowdinvesting als alternative Finanzierungsart an, die Unternehmern darüber hinaus erheblichen Zusatznutzen insbesondere in den Bereichen Marketing und Vertrieb verspricht.

(Bild: © Soluvo/CC)
International Umsatzsteuer

BFH erleichtert Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs

Beim Vorsteuerabzug aus Rechnungen kann sich die erforderliche Angabe des Leistungszeitpunktes aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben, wenn davon auszugehen ist, dass die Leistung im Monat der Rechnungsausstellung bewirkt wurde. Dies hat der BFH mit zur Rechnungserteilung über die Lieferung von PKW entschieden.

Krankenstand
Ende Dienstverhältnis

Betriebs­bedingtheit einer Kündigung

Eine Kündigung, die wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt, ist sozialwidrig, es sei denn, sie ist (unter anderem) wegen betrieblicher Erfordernisse gerechtfertigt. Handelt es sich um ein kleines Unternehmen, kann dabei auch die Kündigung eines einzelnen Arbeitnehmers eine nicht unwesentliche Einsparung bewirken und damit eine Kündigung rechtfertigen. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

(Bild: © iStock)
Allgemein Arbeitsrecht

Gesetzgeber macht Weg zur Arbeitszeitflexibilisierung frei

Die von der Koalitionsparteien initiierten neuen Arbeitszeitregeln werden bereits ab September gelten. Einen entsprechenden Beschluss hat der Nationalrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 5. 7. 2018 gefasst. Demnach ist es künftig möglich, bis zu 12 Stunden am Tag und bis zu 60 Stunden in der Woche zu arbeiten. Arbeitnehmer können eine 11. und 12. Arbeitsstunde allerdings ohne Angaben von Gründen ablehnen.