X
Digital
Ende Dienstverhältnis

Zahlung einer Karenzentschädigung für nach­vertragliches Wettbewerbsverbot unterliegt der DB- und DZ-Pflicht

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Laufende – für ein Jahr befristete – Zahlungen, die nach Beendigung des Dienst­verhältnisses aufgrund eines nach­vertraglichen Wettbewerbsverbots geleistet werden (sogenannte Karenzentschädigungen) stellen Zahlungen aus einem früheren Dienst­verhältnis dar und unterliegen somit dem Dienstgeberbeitrag (DB) und dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ). Die Ausnahmebestimmung für „Ruhe- und Versorgungs­bezüge“ gemäß § 41 Abs 4 lit a FLAG kommt nicht zur Anwendung. Ein Gastbeitrag von Mag. Karin Blasl.

Der ganze Artikel (PV-Info 6/2018, 21) als PDF und bei Lindeonline.

Lindeonline:

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

Sie haben noch kein Abonnement? Sichern Sie sich PV-Info als Zeitschrift mit Zugang zu Lindeonline.

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.