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Der Sachverständige als Zeuge

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Was von einem Sachverständigen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens verlangt wird, lässt sich gemeiniglich so auf den Punkt bringen: die Beantwortung von Tatsachenfragen des Gerichts, die Vermittlung von Erfahrungssätzen und das Ziehen von Schlussfolgerungen unter Anwendung seiner Sachkunde. Was ist allerdings von einem (ehemaligen) Sachverständigen gefragt, der im Rahmen eines Gerichtsverfahrens nun als Zeuge einvernommen wird?

Worin unterscheidet sich der Zeuge vom Sachverständigen, welche besonderen Pflichten treffen den Zeugen, die den Sachverständigen nicht berühren, und auf welche Schranken muss der Zeuge achten, wenn er aus seinem Wissen als (ehemaliger) Sachverständiger schöpft? Die Antworten auf diese Fragen finden Sie in einem Beitrag von Dr. Markus Thoma, Hofrat des VwGH, welcher in der Ausgabe 2/2018 der Zeitschrift „Sachverständige“ erscheinen ist. Möglichkeit zur Online-Bestellung.

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