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Ende Dienstverhältnis

Betriebs­bedingtheit einer Kündigung

Krankenstand (Bild: © iStock)

Eine Kündigung, die wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt, ist sozialwidrig, es sei denn, sie ist (unter anderem) wegen betrieblicher Erfordernisse gerechtfertigt. Handelt es sich um ein kleines Unternehmen, kann dabei auch die Kündigung eines einzelnen Arbeitnehmers eine nicht unwesentliche Einsparung bewirken und damit eine Kündigung rechtfertigen. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

Der ganze Artikel (PV-Info 6/2018, 24) als PDF und bei Lindeonline.

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